ARAG Experten weisen darauf hin, dass sich seit Anfang des Jahres die Zahlungsmodalitäten der Rundfunkgebühr geändert haben. Bisher kam die Zahlungsaufforderung in der Regel einmal pro Quartal automatisch per Post. Um „Ressourcen zu sparen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren“, setzt der Beitragsservice nun auf das selbstständige Überweisen der Gebührenzahler. Aber Achtung: Wer nicht aufpasst, muss mit Säumnisgebühren von einem Prozent des Beitrags, aber mindestens acht Euro rechnen. Eine Zahlungsaufforderung muss der Beitragsservice nicht verschicken, weil der Rundfunkbeitrag gesetzlich vorgeschrieben ist. Künftig sollte man sich also die Termine 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November dick unterstrichen im Kalender eintragen oder eine Einzugsermächtigung erteilen.
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