Wichtig: Der Sabbatical-Vertrag
Die Ausgestaltung eines detaillierten Sabbatical-Vertrages zwischen Sabbatical-Nehmer und dem Arbeitgeber ist für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst einfach, denn für sie gibt es gesetzlich verankerte Regelungen. Für alle anderen gilt es, möglichst konkrete und vertraglich fixierte Vereinbarungen zu treffen, in denen möglichst viele Details geregelt sind. ARAG Experten empfehlen einen individuellen Vertrag, auch wenn es in Ihrem Unternehmen entsprechende Betriebsvereinbarungen gibt. Denn Ihr Sabbatjahr umfasst mit der Ansparphase auf das Langzeitarbeitskonto oder die vorangehende Zeit des Lohnverzichtes einen langen Zeitraum. Da können sich Betriebsvereinbarungen ändern. Ein individuell vereinbarter Vertrag bleibt hingegen sicher bestehen. ARAG Experten haben für Sie wichtige Details zusammengestellt, die Ihr Sabbatical-Vertrag beinhalten sollte:
- Können Sie nach dem Sabbatjahr an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren?
- Müssen Sie bei der Rückkehr mit einer anderen inhaltlichen Rolle oder der Versetzung an einen anderen Standort rechnen?
- Wie sparen Sie an und zu welchem Zeitpunkt werden Sie freigestellt?
- Welche Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, leistungsabhängige Gehaltsanteile) werden weiterhin gezahlt?
- Was passiert bei Krankheit während der Auszeit?
- In welchen Fällen darf Ihr Arbeitgeber Sie während der Auszeit kontaktieren?
- Kann das Sabbatical vorzeitig beendet werden?
- Sind Sie während der Auszeit betriebsbedingt kündbar?
- Was passiert bei einer Insolvenz?
Was Sie aus Ihrem Sabbatjahr letztlich mitnehmen, hängt ganz wesentlich davon ab, was Sie aus der freien Zeit machen. Ob Sie die freien Monate zum Reisen nutzen wollen, auf einem Bauernhof arbeiten, in einem Kloster entspannen oder sich weiterbilden möchten. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Planung, wägen Sie ab, aber lassen Sie sich dabei immer von Ihren Wünschen und Träumen leiten. Schließlich geht es jetzt um Sie!
Die wichtigsten Versicherungen für ein sorgenfreies Sabbatjahr
Der Mensch lebt nicht von Luft und Liebe allein – was viel zu schön wäre, um wahr zu sein. Kalkulieren Sie also vor Antritt Ihres Sabbatjahrs genau durch, welche finanziellen Mittel Ihnen während des Sabbaticals zur Verfügung stehen. Bedenken Sie unbedingt auch Ihren Versicherungsschutz! Laut ARAG Experten besonders wichtig:
- Renten- und Arbeitslosenversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Weltweite Haftpflichtversicherung
Was machen Sie mit Ihrer Wohnung?
Wenn Sie im Sabbatjahr überwiegend unterwegs sind, könnten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus untervermieten – und so Ihr Budget aufbessern. Per Untermietvertrag können Sie die Mietmodalitäten vertraglich fixieren. Wohnen Sie zur Miete, müssen Sie Ihren Vermieter über Ihre Untermietabsichten informieren. Er muss nicht unbedingt zustimmen. Anspruch auf Untervermietung haben Sie aber, wenn Sie nur einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten wollen und ein berechtigtes Interesse haben, wie zum Beispiel die Kostenersparnis während Ihres Sabbaticals.
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