Schwarze Schafe sorgen bekanntlich oft für Ärger - diesmal sogar vor Gericht. Nachdem ein Mann nämlich von so einem Tier angerempelt und verletzt wurde, sprachen die Richter ihm Schadensersatz zu. Da das Tier nach der Attacke in seine Herde geflohen war, konnte der Übeltäter allerdings nicht mehr genau identifiziert werden. Dummerweise gehörte die Herde aber zwei verschiedenen Besitzern. Die Krankenkasse forderte die angefallenen Arztkosten von beiden Haltern zurück. Dazu kamen später außergerichtliche Anwaltskosten. Das Landgericht Kempten gab der Krankenkasse Recht und das in zweiter Instanz angerufene Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung. Tierhalter müssen laut ARAG Experten also auch dann für Schäden haften, wenn nicht mehr zu klären ist, wem das Tier letztlich gehört (OLG München, Az.: 14 U 2687/11).
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