Wenn Eltern einen Schock erleiden, weil ihr Kind aufgrund einer Gewalttat ein traumatisches Erlebnis hatte, in dessen Folge der Täter rechtskräftig verurteilt wurde, können sie vom Täter Schmerzensgeld verlangen. In Abkehr zu früherer Rechtsprechung ist es für einen Schmerzensgeldanspruch nicht mehr erforderlich, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung der Eltern größer ist, als es beim Tod oder einer Verletzung eines nahestehenden Menschen typischerweise zu erwarten gewesen wäre. Die ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall, in dem ein Vater Schmerzensgeld forderte, weil er nach dem traumatischen Erlebnis seiner Tochter eine psychische Erkrankung entwickelte und über ein Jahr arbeitsunfähig war. Ein Sachverständiger bestätigte die psychische Beeinträchtigung des Vaters als eindeutige Folge des Schockschadens. Die Richter bestätigten daher seinen Anspruch (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 168/21). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH
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