Wer fremde Tiere aus seinem Hotelzimmer scheucht und dabei gebissen wird, trägt keinerlei Mitschuld an seiner Verletzung. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf einen Fall hin, in dem nicht nur Schmerzensgeld und Schadensersatz für die Bissverletzung gezahlt werden, sondern die gegnerische Haftpflichtversicherung sogar für materielle und immaterielle Schäden in der Folgezeit aufkommen musste. Begonnen hatte alles in einem tierfreundlichen Hotel und mit einer Katze, die - von ihren Besitzern unbemerkt - über den Balkon in das benachbarte Hotelzimmer schlich. Dort logierte eine Hundebesitzerin mit ihrem Vierbeiner, die nun versuchte, den ausgebüxten Stubentiger aus ihrem Zimmer zu vertreiben. Dabei wurde sie in den Finger gebissen. Ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich derart rapide, dass sie noch nachts ins Krankenhaus kam. Was nun folgte, waren eine Operation und eine Vielzahl weiterer Behandlungen mit dem Ergebnis, dass die Hand nur noch eingeschränkt beweglich und die Frau bei der Arbeit teilweise auf die Hilfe von Kollegen angewiesen ist. Nach Auskunft der ARAG Experten ist der Frau keinerlei Mitschuld an ihrer Verletzung zu geben, denn sie hat sich - objektiv betrachtet - keiner Gefahr ausgesetzt hat, als sie versuchte, die vermeintliche Samtpfote aus ihrem Zimmer zu entfernen. (Landgericht Bielefeld Az.: 21 S 38/11).
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