Geklagt hatte eine Vermietungsgesellschaft gegen eine Mieterin, die im Kölner Rheinauhafen wohnte. Die Frau hatte ihre Miete gemindert, weil sie sich unter anderem durch laufende Frachtschiffmotoren und deren Ausdünstungen gestört fühlte. Die Vermieterin befand, dass dies kein Minderungsgrund sei und somit musste das Gericht entscheiden, Der Richter gab den Vermietern Recht, da es allgemein bekannt ist, dass auf dem Rhein Schiffe fahren. Laut ARAG Experten kommt es daher auch nicht darauf an, ob jemand aus Köln kommt oder nicht. Verglichen wurde dies mit einem Taxistand. Es kommt kein Mieter an einer Straße mit Taxistand auf die Idee, zu behaupten, er habe nicht damit rechnen können, dass es zu Belästigungen durch die Taxis komme (AG Köln, AZ: 223C26/11).
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