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Schlaglöcher - Nach dem Frost kommt der Frust

(lifePR) (Düsseldorf, )
Das Tauwetter bringt sie an den Tag - Straßenschäden und Schlaglöcher. Gerade letztere waren noch nie so häufig und so tief auf Deutschlands Straßen. So manchen Autofahrer hat es schon erwischt; die Schäden am Fahrzeug reichen vom Plattfuß bis zum Achsenbruch. ARAG Experten klären, wer für die entstandenen Schäden aufkommen muss.

- Sind Hauptstraßen betroffen, liegt die Verkehrssicherungspflicht in der Regel bei den Gemeinden. Auf Gefahren muss eindeutig hingewiesen und diese so schnell wie möglich beseitigt werden. Passiert dies nicht oder nicht ausreichend, bestehen durchaus Chancen, entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen (OLG Saarbrücken, Az.: 4 U 185/09; OLG Celle, Az.: 8 U 199/06).
- Oft trifft den Fahrer allerdings eine Mitschuld, wenn er mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war. Dies kann auch der Fall sein, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wurde.
- Auf Nebenstraßen muss mit Schlaglöchern und anderen Straßenschäden gerechnet werden. Hier haften die Gemeinden in aller Regel nicht. Die Anforderungen an den Straßenzustand werden gegenüber verkehrswichtigen Straßen reduziert.
- Auf den Bundesautobahnen hingegen muss niemand mit Schlaglöchern rechnen. Wird dort nicht vor Straßenschäden gewarnt, kann der Fahrzeughalter entstandene Schäden vom jeweiligen Bundesland einfordern (LG Halle, Az.: 7 O 470/97; OLG Koblenz, Az.: 12 U 1255/07).
- Betreiber von Privatparkplätzen, z. B. bei einem Einkaufszentrum tragen dafür Sorge, dass keine Gefahren vorhanden sind. Geschieht dies nicht, sind die Betreiber haftungspflichtig.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
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