Schlichtungsstelle kommt
Nach monatelangen Verhandlungen sei nun eine endgültige Einigung erzielt worden, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Somit können auch deutsche Flugreisende sich bei Streit mit den Fluggesellschaften künftig an eine Schlichtungsstelle wenden. Der BdL hat eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. "Passagiere und Fluggesellschaften werden gemeinsam davon profitieren", so Leutheusser-Schnarrenberger.
Vorbild SöP
Die Schlichtungsstelle orientiert sich am Modell der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SöP), die bei Streit von Reisenden mit Bahngesellschaften einschreitet. Sie soll eingreifen, wenn sich Fluggäste erfolglos beschweren, etwa bei Überbuchungen, Verspätungen und Annullierungen. Auch wenn das Gepäck beim Transport beschädigt wurde oder wenn mobilitätseingeschränkte Personen Schwierigkeiten hatten, soll die neue Stelle laut ARAG Experten schlichten.
Die Kosten tragen die Fluggesellschaften!
Offen ist bisher noch, ob die SöP auch die Schlichtung für den Flugverkehr übernimmt, oder ob die Fluggesellschaften eine eigene Stelle einrichten. Die Kosten sollen in jedem Fall die Fluggesellschaften übernehmen. Die Einrichtung der Schlichtungsstelle hatten Union und FDP schon in ihrem Koalitionsvertrag von 2009 festgeschrieben.