Die Gemeinde und der örtliche Yachtclub haften außerdem zusammen mit dem Strandsegler, weil sie ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt haben. Der örtliche Yachtclub, dem die Gemeinde aufgrund eines Vertrags das Strandsegeln allerdings nur für die Mitglieder des Clubs erlaubt hatte, wäre verpflichtet gewesen, die Regattastrecke zum Schutz der übrigen Strandnutzer bereits am Vortag zu sichern (OLG Schleswig , Az.: 7 U 106/09).
Schmerzensgeld nach Kollision am Strand
Die Gemeinde und der örtliche Yachtclub haften außerdem zusammen mit dem Strandsegler, weil sie ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt haben. Der örtliche Yachtclub, dem die Gemeinde aufgrund eines Vertrags das Strandsegeln allerdings nur für die Mitglieder des Clubs erlaubt hatte, wäre verpflichtet gewesen, die Regattastrecke zum Schutz der übrigen Strandnutzer bereits am Vortag zu sichern (OLG Schleswig , Az.: 7 U 106/09).