Der ein oder andere Becher Glühwein ist ja schon fast obligatorisch, wenn man über den Weihnachtsmarkt bummelt. Aber wer viel trinkt, muss in der Regel eher früher als später auf die Toilette. Was liegt da näher, als schnell mal im Restaurant um die Ecke aufs Klo zu huschen? ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass man mit einer Abfuhr des Gastronomen rechnen muss. Er hat Hausrecht und darf den Gang auf seine Toilette verbieten. Zumal es auf Weihnachtsmärkten in der Regel ausreichend öffentliche WCs oder Toiletten-Container gibt. Was es aber nicht gibt, ist das Recht auf Notdurft. Und es stellt auch keinen Notfall dar, wenn man dringend aufs Klo muss.
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