Anders als bei den "normalen" Fahrerlaubnisklassen für Motorrad und Auto kann bei den "besonderen" Fahrerlaubnisklassen D und DE zur Fahrgastbeförderung die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) schneller angeordnet werden. Im konkreten Fall wandte sich ein Antragsteller in einem gerichtlichen Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Neustadt gegen die sofort vollziehbare Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A (Motorrad), CE (LKW und PKW mit Anhänger), D und DE (Personenbeförderung). Das Gericht entschied, dass bei der Prüfung "besonderer" Fahrerlaubnisklassen, wie hier der Klassen D und DE, gesteigerte Anforderungen an den Inhaber einer solchen Fahrerlaubnis zu stellen seien. Die besondere Verantwortung dieser Personen im öffentlichen Straßenverkehr erlaube es schon unter geringeren Voraussetzungen als bei "regulären" Fahrerlaubnissen, neben dem Fahrerlaubnis-Punktesystem weitere Maßnahmen gegen den Fahrerlaubnisinhaber zu ergreifen. Danach durfte im vorliegenden Fall wegen vier eingetragener Verkehrsverstöße innerhalb von rund vier Jahren und vier Monaten mit teils erheblicher Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit eine medizinisch-psychologische Begutachtung gefordert werden. Nachdem ein positives Gutachten nicht vorgelegt wurde, war die Behörde auch berechtigt, die Fahrerlaubnis für die Klassen D und DE zu entziehen. In Bezug auf die "regulären" Fahrerlaubnisklassen, also den Motorrad-, Auto- und LKW-Führerschein der Klassen A und CE, entschied das Gericht anders. Diese durfte der Betroffenen nach Auskunft der ARAG Experten vorläufig behalten (VG Neustadt, Az.: 1 L 407/15.NW).
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