Erlaubt ist alles, was schön macht! Das gilt auch für eine Behandlung mit lebenden Kangal-Fischen. In der Türkei, in der Nähe der ostanatolischen Stadt Kangal, kommen diese Fische in einem von heißen Thermalquellen gespeisten Bach natürlich vor. Dort lassen sich Menschen seit jeher Beine und Arme von den Fischen säubern, denn die bis zu 15 Zentimeter großen Fische knabbern mit Vorliebe abgestorbene Hautzellen ab. Darum begeben sich auch an Schuppenflechte oder Neurodermitis erkrankte Menschen gerne dorthin. Solche Behandlungen werden seit einigen Jahren auch in Deutschland angeboten. Auf Anweisung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) untersagte die Stadt Essen Ende 2011 einer Friseurin allerdings die Durchführung der Behandlungen und wies auf die fehlende Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz hin. Einen Antrag der Klägerin auf Erteilung einer solchen Erlaubnis lehnte die Stadt ab. Die Anbieterin der so genannten Fisch-Spa-Behandlung klagte und bekam Recht. Nach Auswertung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die bei der angebotenen Behandlung zu erwartenden Leiden für die Fische bei den gegebenen Haltungs- und Einsatzbedingungen so gering seien, dass der Nutzen sie deutlich übersteige. Die beantragte Erlaubnis zur gewerblichen Haltung der Fische sei daher zu erteilen. Nicht nur medizinische sondern auch kosmetische Zwecke können laut ARAG Experten als nachvollziehbar und billigenswert anzusehen sein (VG Gelsenkirchen, 16 K 5116/12).
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