Sie beschränken die Möglichkeit des Bewohners, sich in der Mietwohnung nach seinem Geschmack einzurichten und mindert so die zu erwartende Wohnqualität. Dementsprechend urteilte auch der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem ein Wohnungsunternehmen einen Mieter, der nach seinem Auszug keine Schönheitsreparaturen durchführte, auf rund 1.900 Euro Schadenersatz verklagte. Es erklärte die Renovierungsklausel, die den Mieter unangemessen benachteiligt, für ungültig (BGH, Az.: VIII ZR 199/06).
Schöner Wohnen
Sie beschränken die Möglichkeit des Bewohners, sich in der Mietwohnung nach seinem Geschmack einzurichten und mindert so die zu erwartende Wohnqualität. Dementsprechend urteilte auch der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem ein Wohnungsunternehmen einen Mieter, der nach seinem Auszug keine Schönheitsreparaturen durchführte, auf rund 1.900 Euro Schadenersatz verklagte. Es erklärte die Renovierungsklausel, die den Mieter unangemessen benachteiligt, für ungültig (BGH, Az.: VIII ZR 199/06).