Das Oberlandesgericht Frankfurt hat kürzlich einen entsprechenden Passus im "DFB-Reglement für Spielervermittlung" für wirksam erklärt. Ziel der Entscheidung ist der Schutz der Minderjährigen, die oft ohne gesicherte Perspektive auch aus dem Ausland nach Deutschland gebracht werden, weil mit dem Transfer das große Geschäft winkt.
In diesem Zusammenhang weisen ARAG Experten auch auf die arbeitsrechtlichen Folgen des Einsatzes minderjähriger Torjäger hin: Sie dürfen nach Paragraf 14 des Jugendarbeitsschutzgesetztes streng genommen nur bis 20 Uhr Tore schießen. Nur in Ausnahmen bis 22 Uhr und manchmal bis 23 Uhr. Wie gut, dass Fußballspiele, zumindest an den Wochenenden, meist früher stattfinden (OLG Frankfurt a. Main, Az.: 11 U 70/15 (Kart))