Das Gericht kann, auch ohne dass sich eine Vertragspartei darauf beruft, feststellen, dass eine zur Nichtigkeit des Werkvertrages führende Schwarzgeldabrede getroffen worden ist. Die Überzeugung von einer solchen (stillschweigend) zustande gekommene Schwarzgeldvereinbarung kann sich aus der Auswertung der schriftlichen Kommunikation zwischen den Parteien (hier per WhatsApp) ergeben. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des OLG Düsseldorf (Az.: I-21 U 34/19).
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