Antrag stellen
Es gibt einige Voraussetzungen, um beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. So muss der Grad der Behinderung mehr als 50 Prozent betragen, Betroffene müssen ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben oder hier arbeiten. Gültig ist der Ausweis in der Regel fünf Jahre lang. Ändert sich zwischenzeitlich nichts am Gesundheitszustand, kann er zweimal verlängert werden. Danach müssen Betroffene einen neuen Antrag stellen. Der Arbeitgeber wird über die Antragstellung nicht informiert. Auch davon, dass ein Arbeitnehmer offiziell als schwerbehindert anerkannt wird, erfährt er nichts. Wer sich also scheut, seine Schwerbehinderung zu offenbaren, muss dem Arbeitgeber nichts mitteilen. Dann hat er allerdings laut ARAG Experten auch keinen Anspruch auf Vergünstigungen im Betrieb.
Kündigungsschutz
Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt laut Gesetz, wenn der Betroffene den Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt hat. Außerdem weisen die ARAG Experten darauf hin, dass der Arbeitgeber innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens über die Schwerbehinderung informiert werden muss (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 395/07). Bevor ein Arbeitgeber einen Schwerbehinderten entlassen darf, muss er dann die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Eine Kündigung kann zum Beispiel abgewendet werden, indem das Amt eine behindertengerechte Anpassung des Arbeitsplatzes oder eine Arbeitsassistenz finanziert. Darüber hinaus beträgt die Kündigungsfrist für Schwerbehinderte mindestens vier Wochen.
Urlaub
Außerdem steht dem Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mehr Urlaub zu als den übrigen Mitarbeitern eines Betriebes. Bei einer 5-Tage-Woche beläuft sich der zusätzliche Urlaubsanspruch auf eine Woche im Jahr, also fünf Arbeitstage mehr.
Schwerbehindertenrente
Arbeitnehmer mit anerkannter Behinderung, die vor 1952 geboren sind, können zwei Jahre früher, also schon mit 63 Jahren, ein abschlagsfreies vorgezogenes Altersruhegeld erhalten. Ohne Schwerbehindertenausweis geht das erst mit 65 oder je nach Geburtsjahr erst mit 67. Mit Abschlägen gibt es die Schwerbehindertenrente sogar schon ab 60. Voraussetzung dafür ist laut ARAG allerdings, dass die Betroffenen 35 Versicherungsjahre vorweisen können.
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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/