Wenn man gerne tanzt und feiert ist die hoteleigene Freiluftdiskothek im Urlaub etwas Feines. Möchte man dagegen die Nacht zum Schlafen nutzen und ist täglich Ohrenzeuge des Partytreibens, kann einem dies den Urlaub ganz schön verderben. Dies musste eine vierköpfige Familie während ihres kompletten zweiwöchigen Ägyptenaufenthaltes bitter erfahren. Trotz Ohrenstöpsel und geschlossenen Fenstern konnte sie in keiner Nacht süß Träumen. Dass dies nicht hinnehmbar ist, zeigte die Reaktion des konsultierten Amtsgerichts Köln. Der Familie wurde nicht nur eine Reispreisminderung, sondern zusätzlich noch Schadensersatz zugesprochen. Denn ungewollt schlaflose Nächte machen einen Urlaub nahezu wertlos, erklären ARAG Experten (AG Köln, Az.: 133 C 533/06).
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