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Seniorenheim: Darauf sollten Sie bei der Suche achten

Die Entscheidung für das richtige Seniorenheim sollte gut durchdacht sein

(lifePR) (Düsseldorf, )
Auch ungeliebte Kinder müssen Elternunterhalt zahlen! Das hat vor Kurzem der Bundesgerichtshof entschieden. In dem verhandelten Fall muss ein Sohn Unterhalt für seinen verarmten Vater zahlen - und das, obwohl der Vater sich nicht mehr für seinen Sohn interessiert hat, seit der volljährig war. Aus dem Urteil lässt sich klar die Pflicht für Kinder ableiten, sich um ihre Eltern zu kümmern, wenn diese beispielsweise pflegebedürftig werden. Aber egal, wer für die Pflegekosten aufkommt: Bei der Wahl der Pflegeheims gibt es einige Dinge zu beachten. Das fängt beim eigenen Zimmer an, kann aber auch die Verpflegung und die Pflegeleistung des jeweiligen Heimes betreffen. Die ARAG Experten zeigen auf, worauf Sie bei der Wahl des neuen Ruhesitzes achten sollen.

Auf die Bedürfnisse kommt es an

Wenn plötzlich das Leben im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung ohne fremde Hilfe nicht mehr möglich ist, entscheiden sich viele Senioren, in ein Heim zu ziehen. Oft treffen auch die Verwandten diese Entscheidung, nämlich dann, wenn sie die Pflege der Familienangehörigen nicht selbst leisten können. Die Frage, welches Pflegeheim das richtige ist, stellt die meisten vor eine große Herausforderung. Was viele bei der Wahl nicht bedenken ist, dass sich die Bedürfnisse der Betroffenen mit der Zeit ändern können.

Auf die Pflegeleistung kommt es an

Eine gute und ausreichende Pflegeleistung des Heims sollte bei der Entscheidungsfindung unbedingt eine Rolle spielen. Die meisten Beschwerden von Heimbesuchern betreffen nämlich Unzulänglichkeiten in diesem Sektor. ARAG Experten empfehlen, sich bei der Wahl des Heims ausreichend Zeit zu lassen und dort auch mal einen "Überraschungsbesuch" abzustatten. Sprechen Sie mit den Heimbewohnern und machen Sie sich einen Eindruck vom Pflegepersonal. Wie geht dieses mit den Bewohnern um? Wie ist die Atmosphäre? Auch sollten Sie sich erkundigen, ob das Pflegepersonal häufig wechselt oder ob die Heimbewohner nach Möglichkeit immer von der selben Person versorgt werden. Was viele nicht wissen: Die Pflegeheime unterstehen Qualitätskontrollen, die seit 2009 auch im Internet oder im Pflegeheim selbst veröffentlicht werden müssen. ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf den Service der Krankenkassen hin, die nicht nur geeignete Pflegeheime heraussuchen, sondern auch gleich die Pflegenote der einzelnen Unterkunft mitliefern.

Unterschreiben Sie nichts ungelesen

Viele Heime behalten sich zum Beispiel vor, ihren Bewohnern nach Bedarf ein anderes Zimmer zuzuweisen. Auf solche Klauseln sollten Sie unbedingt achten und diese ggf. aus dem Vertrag streichen lassen. Davon auszunehmen ist natürlich ein erforderlicher Zimmerwechsel beispielsweise durch eine geänderte Pflegestufe. Auch sollten Sie genau darauf achten, welche Zimmerausstattung im Vertrag vorgegeben ist und wie der tatsächliche Zustand ist. Das gilt auch bei der Verpflegung: Kommt alles frisch auf den Tisch oder doch eher aus der Konserve oder vom Lieferanten? Aber auch hier geben die Pflegenoten eine gute Übersicht über die Gesamtleistung. Bewertet werden nämlich laut ARAG Experten nicht nur die Qualität der Pflege, sondern auch der Umgang mit den Bewohnern, die Betreuung bzw. das soziale Angebot, der Wohnungs- und Hygienezustand sowie die Verpflegung.

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