- Die StVO gilt auch nach gewonnenem Spiel und rote Ampeln oder Stoppschilder auch für Korso-Teilnehmer.
- Der Fahrer muss sich an die geltenden Promille-Grenzen halten. Vorsicht: Schon ab 0,3 Promille muss man mit Bestrafung und Führerscheinentzug rechnen, wenn es alkoholbedingt zu Ausfallerscheinungen oder gar einem Unfall kommt. Und ab 0,5 Promille sind auch ohne Unfall ein Bußgeld und ein Fahrverbot fällig.
- Auch wenn es schwer fällt – die Fahrzeuginsassen müssen angeschnallt sein. Abgesehen von den gesundheitlichen Risiken: Wird ein Mitfahrer bei einem Auffahrunfall verletzt, weil er nicht angeschnallt war, kann dies für ihn als Mitschuld gewertet werden. Für die Folgen haftet er dann unter Umständen selbst.
- Im Pkw dürfen nicht mehr Personen sitzen, als Plätze mit Gurten vorhanden sind – das Autodach oder die Motorhaube sind also tabu.
- Der Fahrer muss sicherstellen, dass seine Sicht und sein Gehör durch die Mitfahrer nicht beeinträchtigt werden (§23 StVO). Sollten die Mitfahrer vor Begeisterung so in Rage geraten, dass ein sicheres Fahren unmöglich ist, bleibt nichts anderes, als den Korso zu verlassen und die Fahrt zu beenden.
- Wer Riesenbanner an einer langen Stange aus dem Fenster ragen lässt, muss Ärger mit der Polizei einkalkulieren. Laut § 22 der StVO dürfen Fahrzeuge samt Fahne nicht breiter als 2,55 Meter sein.
- Grundloses Hupen ist zwar eine Ordnungswidrigkeit, doch die Polizei hat hier Ermessensspielraum und drückt bei einem Autokorso zum Sieg der deutschen Mannschaft bestimmt ein Auge zu.
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