Deutschland
Hierzulande gilt die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“ (Paragraf 2 Absatz 3a, Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug laut ARAG Experten nur gefahren werden, wenn es mit geeigneten Reifen ausgerüstet ist. Als wintertauglich gelten dabei laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) grundsätzlich nur solche Reifen, die das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, aufweisen. Sogenannte M+S (Matsch+Schnee)-Reifen dürfen ebenfalls noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden, sofern sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Wer die Vorgaben ignoriert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch der Halter des Wagens wird mit 75 Euro zur Kasse gebeten; er bekommt ebenfalls einen Punkt im Fahreignungsregister.
Finnland
Hier muss vom 1. Dezember bis 28. Februar mit Winterreifen gefahren werden; wenn es die Straßen- oder Witterungsbedingungen erfordern, sind auch länger Winterreifen notwendig. Die Mindestprofiltiefe beträgt drei Millimeter. Auch Anhänger über 0,75 Tonnen, Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge oder Vierradfahrzeuge müssen Winterpneus tragen. Laut ARAG Experten gilt die Winterreifenpflicht auch für Fahrzeuge aus dem Ausland.
Frankreich
Bis 2024 gilt in Frankreich eine Übergangsfrist, in der auch Reifen mit M+S-Kennzeichnung ohne Alpine-Symbol als Winterreifen gelten. Die Winterreifenpflicht gilt vom 1. November bis 31. März und nur in einigen Gebirgsregionen bei entsprechender Wetterlage. Betroffen sind laut ARAG Experten zurzeit fast 50 Departements in den Alpen, den Pyrenäen, im Zentralmassiv, im französischen Jura und in den Vogesen.
Alternativ zu Winterreifen können Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder im Kofferraum mitgeführt werden. Die Bereiche mit vorgeschriebener Winterausrüstung legen die Präfekturen jedes Jahr für den Zeitraum im Folgejahr fest. Entsprechende Straßenschilder markieren die Regionen. Die Regelung gilt für alle Fahrzeuge bis maximal neun Sitze, inklusive Fahrer, Transporter unter 3,5 Tonnen Gewicht sowie für Reisemobile.
Italien
Hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Je nach Witterung und Region kann es laut ARAG Experten allerdings für einen bestimmten Zeitraum eine Winterreifen- oder Schneekettenpflicht geben. Dann weisen entsprechende Verkehrszeichen darauf hin. Noch bis 15. April gibt es aber eine Ausnahme: Auf besonders gefährlichen Straßenabschnitten des Aosta-Tals müssen Winterreifen aufgezogen werden. Auch auf der Brennerautobahn in Südtirol müssen bis Mitte April Winterreifen montiert sein oder alternativ Schneeketten mitgeführt werden.
Norwegen
Bei unserem nördlichen Nachbarn herrscht ebenfalls keine Winterreifenpflicht, aber die Bereifung muss zum Wetter passen. Daher empfehlen die ARAG Experten Norwegen-Urlaubern, auf Winterreifen zu setzen. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen herrscht von Mitte November bis Ende März Winterreifenpflicht. Schneeketten sind zwar im Winter erlaubt, aber nicht vorgeschrieben.
Österreich
Sind die Straßen mit Schnee oder Eis bedeckt, müssen Fahrzeuge in Österreich vom 1. November bis zum 15. April mit Winterreifen ausgestattet sein. Wer seine Sommerreifen nicht wechseln mag, muss Schneeketten aufziehen. Dies ist nur dort erlaubt, wo die Straßen permanent oder fast immer mit Schnee bedeckt sind. Und Achtung: Mit Schneeketten liegt die empfohlene Höchstgeschwindigkeit bei 40 Stundenkilometern (km/h). Fahrer, die bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind, riskieren laut ARAG Experten nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern es kann darüber hinaus sogar das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen werden.
Polen
Bei unserem östlichen Nachbarn sind Winterreifen zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, da der Winter hier aber extremer ausfallen kann als hierzulande, raten die ARAG Experten dringend zur Winter-Bereifung. Schneeketten können in einigen Gegenden sogar Pflicht sein; darauf wird durch eine entsprechende Beschilderung hingewiesen.
Schweden
In Schweden müssen zwischen dem 1. Dezember und 31. März Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von drei Millimetern aufgezogen werden. Das gilt laut ARAG Experten auch für Anhänger.
Schweiz
Im Alpenstaat gibt es keine Winterreifenpflicht. Doch die ARAG Experten warnen: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterpneus einen Unfall verursacht, kann Probleme mit seiner Versicherung bekommen. Für einzelne Strecken kann auch eine vorübergehende Schneekettenpflicht angeordnet werden.