Weltweite Reisewarnung aufgehoben
Ab heute gelten wieder länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise, denn die Corona-Reisewarnung für alle Länder außerhalb Europas ist aufgehoben. Trotzdem warnt das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in eine Vielzahl von Ländern. Eine aktuelle Liste von Ländern, die als Risikogebiete gelten, findet sich auf der Homepage des Robert Koch-Institutes . Die Einstufung als Risikogebiet zieht automatisch eine Reisewarnung nach sich. Weitere Reisewarnungen können nach Auskunft der ARAG Experten jederzeit ausgesprochen werden, sobald ein Land oder eine Region die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen überschreitet.
Neue Regeln für Reiserückkehrer
Ab 15. Oktober, wenn die ersten Bundesländer ihre Herbstferien beenden, sollen für Reiserückkehrer neue Bestimmungen gelten. Die entsprechende Verordnung muss noch verabschiedet werden. Dann müssen Reiserückkehrer aus Risikogebieten voraussichtlich für mindestens fünf Tage in Quarantäne. Erst dann darf ein Corona-Test gemacht werden. Zur Monatsmitte soll auch ein Onlineportal die digitale Reiseanmeldung ermöglichen und die analogen Aussteigekarten ersetzen, die Passagiere im Flugzeug ausfüllen mussten. Nach Eintrag ins Online-Register bekommen Reiserückkehrer eine Bestätigung, die sie in ausgedruckter oder digitaler Form bei Grenz- oder anderen Kontrollen vorzeigen müssen.
Corona-Schonfrist nur bei Zahlungsunfähigkeit vorbei
Wurde ein Unternehmen Corona-bedingt zahlungsunfähig und konnte Löhne, Lieferanten oder Mieten nicht mehr zahlen, galt bislang eine Schonfrist bei der Insolvenzantragspflicht. Ab 1. Oktober ist es damit laut Auskunft der ARAG Experten in Teilen vorbei. Akut zahlungsunfähige Betriebe sind ab sofort wieder verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Für Unternehmen, die infolge der Covid-19-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, wird die Aussetzung der Antragspflicht hingegen bis Ende des Jahres verlängert.
Schnellere Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenz
Schon nach spätestens drei Jahren sollen überschuldete Verbraucher, Selbstständige und Unternehmen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang haben und der Insolvenz entkommen, so ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Danach soll keine Erfüllung einer so genannten Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger mehr erforderlich sein, d. h., Schuldner müssen ihre Verbindlichkeiten nicht mehr in einer bestimmten Höhe tilgen. Die kürzere Verfahrensdauer soll nach Angaben der Bundesregierung für alle Verfahren gelten, die ab dem 1. Oktober beantragt werden. Für Verbraucher gilt diese Regelung zunächst bis Ende Juni 2025. Nach wie vor haben Schuldner aber gewisse Pflichten, um eine Befreiung zu erlangen. Sie müssen z. B. einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um eine solche bemühen.
Zweiter Teil vom Kinderbonus wird ausgezahlt
Im Oktober wird der zweite Teil des Kinderbonus ausgezahlt. Familien mit geringem und mittlerem Einkommen bekommen dann für jedes kindergeldberechtigte Kind 100 Euro Kinderbonus. Die erste Rate von 200 Euro wurde bereits im September ausgezahlt. Beantragt werden muss der Kindergeldbonus nicht, sondern die Auszahlung erfolgt automatisch. Mit anderen Sozialleistungen wird der Corona-Kinderbonus zwar nicht verrechnet, wohl aber mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag.
Hochsaison für Hobbygärtner
Ab 1. Oktober dürfen Hobbygärtner wieder zur Säge greifen und Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abschneiden oder auf den Stock setzen. Wer sich nicht an diesen Zeitraum hält, muss mit harten Strafen rechnen, denn der ist seit 2010 bundesweit einheitlich im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt (BNatSchG, Paragraf 39 Absatz 5). Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen, sind nach Angaben der ARAG Experten von dem Verbot zwar ausgenommen, das heißt sie dürfen auch innerhalb dieses Zeitraums grundsätzlich gefällt oder radikal zurückgeschnitten werden. Allerdings sollten Hobbygärtner, bevor sie die Säge zur Hand nehmen, abklären, ob es in ihrer Kommune eine Baumsatzung gibt, die das Fällen verbietet bzw. eine Genehmigung dafür verlangt. Wenn sich Vögel den Baum als Nistplatz ausgesucht haben, muss das Vorhaben ebenfalls zurückstehen (Paragraf 39 Absatz 1).
Mehr Geld für Zahnersatz
Nach Auskunft der ARAG Experten gibt es ab Oktober für gesetzlich Versicherte 60 statt bislang 50 Prozent Zuschuss zum Zahnersatz. Wer sein Bonusheft ordentlich geführt hat und regelmäßige Kontrollen beim Zahnarzt darin nachweisen kann, bekommt nach fünf Jahren nun 65 statt 60 Prozent Kassenzuschuss. Patienten, die zehn Stempel für zehn Jahre Kontrolluntersuchung in ihrem Bonusheft haben, erhalten sogar 75 statt 65 Prozent für den Zahnersatz hinzu. Darüber hinaus wird es mit den zehn Jahren nicht mehr ganz so streng gesehen: Wer eine Untersuchung im vergangenen Jahrzehnt vergessen hat, darf trotzdem auf den Zuschuss hoffen. Kassenpatienten, die Bafög oder Hartz VI beziehen, müssen für die Regelversorgung weiterhin keinen Eigenanteil leisten. Alle Extras wie z. B. Gold oder Implantate müssen hingegen auch künftig aus eigener Tasche gezahlt werden, weil sie keine Basisvariante des Zahnersatzes sind.
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