Batterie
Batterieversagen am ersten richtig kalten Tag des Jahres ist ein Klassiker. Ein langsam zündender Motor oder Aussetzer des Autoradios können Warnhinweise auf eine schwächelnde Batterie sein. Batterien, die zwischen fünf und sechs Jahre alt sind, sind aufgrund ihrer Lebensdauer stärker ausfallgefährdet. Wer seine Batterie selbst prüfen möchte, benötigt ein so genanntes Multimeter. Mit diesem Messgerät kann man die Spannung der Batterie messen, indem man das rote Kabel an den Pluspol und das schwarze Kabel an den Minuspol hält. Der Test sollte am besten gemacht werden, wenn das Auto einige Stunden gestanden hat. Beträgt die Spannung zwischen 12,4 und 12,7 Volt, ist die Batterie in Ordnung. Liegt sie unter 12 Volt, sollte eine Werkstatt aufgesucht und unter Umständen die Batterie ausgetauscht werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass nicht alle Batterietester zuverlässige Informationen liefern. Der Profi in der Werkstatt meist schon.
Licht
In der dunklen Jahreszeit ist es umso wichtiger, dass man sieht, wo man hinfährt. Gehen Sie auf Nummer sicher und überprüfen Sie deshalb in regelmäßigen Abständen vor der Fahrt, ob Scheinwerfer, Rücklicht, Blinker und Nebelleuchten Ihres Autos einwandfrei funktionieren. Eine defekte Beleuchtung ist nicht nur gefährlich, sie kann auch ein Bußgeld nach sich ziehen.
Frostschutz
Die Kühlanlage eines Autos verfügt über eine Mischung aus Kühlmittel und Frostschutz, die beim richtigen Mischverhältnis sowohl gegen Hitze als auch gegen Kälte schützt. Im Handbuch Ihres Fahrzeugs finden Sie Informationen über das richtige Frostschutzmittel und das angemessene Mischverhältnis. Es empfiehlt sich, die Flüssigkeit in der Kühlanlage zu überprüfen, bevor die Temperaturen in den Negativbereich rutschen.
Winterreifen
Seit 2010 gilt laut Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung die sogenannte situative Winterreifenpflicht in Deutschland. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug nur gefahren werden, wenn es mit geeigneten Reifen ausgerüstet ist. In welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt, ist hingegen nicht festgelegt. Die Hersteller empfehlen den Wechsel auf Winterreifen, wenn die Außentemperaturen auf unter sieben Grad Celsius sinken. Viele Autofahrer orientieren sich an der sogenannten O-bis-O-Regel, nach der man am besten von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fährt.
Winterreifen haben bei Schnee und Schneematsch einen deutlich kürzeren Bremsweg. Sie kennzeichnen sich durch ein gröberes Profil, welches nicht weniger als vier Millimeter (mm) Tiefe aufweisen sollte. Unter vier mm sind die Winterreifen laut ARAG Experten nicht mehr wintertauglich. Reifen, die weniger als die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen, dürfen nicht mehr gefahren werden und müssen ausgetauscht werden. Wer dagegen verstößt, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Winterreifen sind unter anderem an dem alpinen Symbol (Berg mit Schneeflocke) oder an dem Zeichen m+s (Matsche und Schnee) erkennbar. Das Bergpiktogramm ist eine Pflichtkennzeichnung für seit 2018 produzierte Winterreifen.
Winterreifen selber wechseln
Wer geschickt ist und lieber selber Hand anlegt, kann die Winterreifen auch zu Hause wechseln. Dabei sollte das Auto zunächst auf einer ebenen Fläche ohne Gefälle abgestellt und die Handbremse angezogen werden, bevor der Wagenheber angesetzt wird. Die ARAG Experten raten, Radschrauben und Radmuttern auf Schäden zu prüfen und alle Teile sowie die Felge mit einer Drahtbüste vom Rost zu befreien. Sobald der Winterreifen in Drehrichtung angebracht ist und die Radschrauben festgezogen sind, muss der Luftdruck gecheckt werden: Er sollte bei Winterreifen 0,2 Bar höher als bei Sommerreifen sein. Sobald das Auto vom Wagenheber genommen wurde und wieder fest auf der Straße steht, müssen die Radschrauben über Kreuz ein letztes Mal nachgezogen werden.
Reifen lagern
Warum nicht zu Hause, wenn man genügend Platz in der Garage oder im Keller hat. Allerdings raten die ARAG Experten, vorher einen Blick in die Versicherungsunterlagen der Hausratversicherung zu werfen. Oft ist nämlich das lagernde Zubehör von Fahrzeugen bei Verlust durch Diebstahl, Brand oder Beschädigung nicht eingeschlossen.
Wer es bequem mag, lagert seine frisch gewechselten Reifen direkt in der Autowerkstatt oder beim Reifenhändler ein. Aber auch hier sollte man sich für den Fall von Diebstahl, Brand, Verlust, Beschädigung oder Verwechslung absichern. Nach Auskunft der ARAG Experten ist zwar grundsätzlich der Reifenhändler oder die Werkstatt für die eingelagerten Gegenstände in der Obhutspflicht, doch Kunden haben lediglich einen Anspruch auf Erstattung des Zeitwertes.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/...