Leben Ehepaare getrennt und teilen sich das Sorgerecht, müssen sie nach Angaben der ARAG Experten ihren Ex-Partner nicht um Erlaubnis bitten, mit dem gemeinsamen Kind allein in den Urlaub fahren zu dürfen. Doch es gibt Ausnahmen: Handelt es sich beim Reiseziel um ein Land, in dem eine über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehende Gefahr droht, darf der daheim bleibende Elternteil seine Zustimmung verweigern. In einem konkreten Fall wollte die getrennt lebende Mutter mit ihrem achtjährigen Sohn ihren Sommerurlaub 2016 in der Türkei verbringen. Doch der Vater des Kindes erteilte ihr aufgrund der damaligen brisanten Lage in der Türkei keine Zustimmung. Und obwohl hohe Stornokosten fällig wurden und es auch keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die Türkei gab, musste die Mutter die Reise absagen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 5 UF 206/16).
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