ARAG Experten weisen darauf hin, dass Tierärzte, die ihre Sorgfaltspflicht verletzen, manchmal tief in die Tasche greifen müssen. In einem konkreten Fall hatte ein Pferd nach einer Antibiotikabehandlung einen Herz-Kreislaufschock erlitten und der Halter rief einen Tierarzt. Dieser injizierte dem am Boden liegenden, geschwächten Tier Cortison und ein Antihistaminikum - und verließ nach Ansicht des Gerichts seinen Patienten. Damit war für ihn der Fall erledigt und das Tier würde sich schon bald erholen. Doch weit gefehlt. Noch bevor sich das Pferd auch nur einmal aufgerichtet hätte, verstarb es wenige Stunden später. Die Cortison-Behandlung hatte nicht angeschlagen. Der hilflose Besitzer zog daraufhin vor Gericht, denn er war der Ansicht, der Arzt hätte bleiben müssen, bis sich der kritische Zustand des Pferdes stabilisiert hätte. Das sahen auch die Richter des Oberlandesgerichts Köln so und verurteilten den nachlässigen Tierarzt zu einer Schadensersatzzahlung von ca. 7.700 Euro - dem Wert des Tieres (OLG Köln, Az.: 5 U 46/02).
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