Was ist Spam?
Spam ist ursprünglich ein Markenname für ein amerikanisches Dosenfleisch. Erst durch einen TV-Sketch ist Spam zum Synonym für Massen-E-Mails geworden: In dem dreiminütigen Sketch fällt das Wort Spam mehr als 120 mal, wodurch die eigentliche Konversation unmöglich wird. Spam tritt meist als Werbe-E-Mail in Erscheinung. Besonders hinterhältig sind jedoch Phishing-Mails. Mit gefälschten Namen, Logos und Websites geben sich die Urheber als seriöse Kreditinstitute aus, um den Empfängern geheime Daten wie persönliche Passwörter, Kreditkarten-, PIN- und TAN-Nummern zu entlocken. Auch die Zahl so genannter Malware-Mails nimmt stetig zu. Das sind Mails, die schädliche Software (Viren, Würmer, Trojaner) in ihrem Anhang tragen. Sie schädigen die Computer oder veranlassen zum Erwerb eigentlich unnützer Software, um das Schadprogramm wieder loszuwerden.
Wie erkennt man Spam?
Früher waren die Mails oft in schlechtem Deutsch geschrieben; es fehlten deutsche Umlaute und eine persönliche Ansprache - obwohl es sich ja angeblich um eine dringende, persönliche Angelegenheit handeln sollte - gab es auch nicht. Mittlerweile haben die Betrüger dazugelernt und geben sogar Vor- und Nachnamen des Mail-Empfängers korrekt an. Spammer setzen auch oft Betreffzeilen wie "Re: Ihre Anmeldung" oder "Klassentreffen" und gefälschte Absenderadressen ein. Sie geben sich als Freunde, Arbeitskollegen oder seriöse Unternehmen aus, um beim Empfänger einen persönlichen Bezug herzustellen und ihn dazu zu veranlassen, die Mail zu öffnen.
Spam-Filter
Im Internet findet man mittlerweile zahlreiche zum Teil kostenlose Spamfilter. Solche Computerprogramme filtern die unerwünschte Werbung in einen getrennten Ordner des E-Mail-Programms. Das Einsortieren der E-Mails ist allerdings mit einer gewissen Fehlerrate verbunden. Zum einen werden Spam-Mails nicht erkannt und gelangen so als "vertrauenswürdig" in den Posteingang. Wird der Filter "trainiert", so lassen sich fälschlich als Spam eingestufte seriöse E-Mails fast vollständig ausschließen. Allerdings ist das mit gewissem Aufwand verbunden. Außerdem müssen Spamfilter ständig durch neue Versionen mit verbesserten Methoden an die neuen Maschen der Spammer angepasst werden.
Wie sollte man mit dem E-Mail-Müll umgehen?
Spam-Mails sollten niemals geöffnet und immer unverzüglich gelöscht werden! Anwender sollten die Vorschau-Funktion ihres E-Mail-Programms deaktivieren und vor dem Öffnen einer Mail die Betreffzeile und den Absender der Mail kontrollieren. Dateianhänge unbekannter Absender sollten in keinem Fall geöffnet werden. Mails, die zum Anklicken der Links auffordern, sollten ignoriert werden. Das gilt auch für den Fall der Abbestellung weiterer unaufgeforderter Mails. Wer auf Spam-Mails antwortet oder die dort angegebenen Links anklickt, bestätigt seine E-Mail-Adresse und riskiert zahllose weitere unerwünschte E-Mails.
Auch im Zweifelsfall löschen!
Zweifel hat, ob die Mail nicht doch echt ist, sollte die Internetseite beispielsweise der Bank selbst aufrufen. ARAG Experten raten die korrekte Adresse im Browser per Hand einzugeben. Wer eine URL kopiert und einfügt, landet unter Umständen auf einer gefälschten Seite. Lassen sich die angeblichen Probleme mit einem Konto beim Blick auf selbiges nicht erkennen, kann man die Mail einfach löschen. Das gilt auch in vielen anderen Fällen, in denen das Postfach mit dubiosen Mails überflutet wird: Nicht verrückt machen lassen, sondern im Zweifelsfall einfach löschen. Unternehmen wissen, dass Mails immer mal verloren gehen können oder im automatischen Spam-Filter hängen bleiben. Ein seriöses Unternehmen wird sich mit Sicherheit nicht alleine auf eine E-Mail verlassen, sondern sich bei ernsthaften Problemen telefonisch oder per Briefpost melden.
Sollte man sich weitergehend wehren?
Spam ist rechtswidrig! Werden Privatpersonen mit unverlangten Werbemails belästigt, liegt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor. Werden Unternehmen mit E-Mails überschüttet, handelt es sich um einen Eingriff in den Gewerbebetrieb. Bei einem Verstoß kann demnach ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden. Da der Versand von Phishing-Mails oder Schadprogrammen einen Straftatbestand darstellt, sollte in diesen Fällen auch eine Strafanzeige in Erwägung gezogen werden.