Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 272306

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

St. Niklas an der Hausfassade

(lifePR) (Düsseldorf, )
An manchen Hausfassaden und Balkonen und in so manchem Vorgarten blinkt, funkelt und strahlt es derzeit fast wie in Las Vegas. Nicht jeder kann sich über den fassadenkletternden Nikolaus und weihnachtliche Blinklichtattacken freuen. Wann die geschmacklichen Fragwürdigkeiten endgültig zur Belästigung ausufern und nicht mehr hingenommen werden müssen, wissen ARAG Experten.

Weihnachtsbaum erlaubt

Die eigenen vier Wände kann grundsätzlich jeder einrichten, schmücken und dekorieren, wie es ihm behagt. Mieter dürfen selbstverständlich auch einen Weihnachtsbaum aufstellen; Klauseln im Mietvertrag, die das untersagen sind nach Auskunft der ARAG Experten unzulässig und somit nichtig. Der Vermieter kann allerdings verlangen, dass der Mieter ausreichend gegen einen Zimmerbrand vorsorgt.

Balkon-Dekoration

Auch einen Balkon darf ein Mieter nach seinem Geschmack gestalten. Gegen eine ortsübliche Weihnachtsbeleuchtung kann also niemand etwas einwenden; die Dekoration sollte die Nachbarn aber nicht stören. Wer an seinem Balkon also eine Flutlichtanlage anbringt, die die nachbarlichen Schlafzimmer auch um Mitternacht noch in grellem Tageslicht erstrahlen lässt, muss mit Widerspruch rechnen. Andere Mieter müssen sich nämlich nicht den Schlaf rauben lassen und können zum Beispiel verlangen, dass die Beleuchtung um 22 Uhr abgeschaltet wird, so die ARAG Experten.

Deko in Flur und Treppenhaus

Mieter dürfen auch Gemeinschaftsflächen im Haus, zum Beispiel den Flur oder das Treppenhaus nutzen, entschied sogar der Bundesgerichtshof. Voraussetzung dafür ist laut ARAG Experten allerdings, dass die Nutzung nicht zur Belästigung, Gefährdung oder Vermüllung führt (BGH, Az.: V ZR 46/06). Einen Adventskranz an der Außenseite der Haustür muss demnach jeder Weihnachtsmuffel tolerieren, zumal dieser nach Einschätzung des Landgerichts Düsseldorf Ausdruck einer alten Tradition ist (LG Düsseldorf, Az.: 25 T 500/89). Ein Gesteck mit unbeaufsichtigt brennenden Kerzen im Hausflur verbietet sich allerdings von selbst.

Außendeko bitte sturmsicher!

Am ausgestopften Nikolaus, der den Balkon erklimmt, scheiden sich nun restlos die Geister. Was dem einen als liebenswürdige Weihnachtsdeko das Herz wärmt, lässt den anderen nur fassungslos den Kopf schütteln. Schlechter Geschmack ist allerdings nicht strafbar und so ist auch der kraxelnde Nikolaus durchaus erlaubt. Selbstverständlich muss jede Art von Außendekoration so angebracht werden, dass auch bei einem Sturm nichts herunterfällt. Soll der mannshohe Weihnachtsbote sogar an der Hausfassade hochklettern, sollte erst der Vermieter gefragt werden, so die ARAG Experten. Muss für die Montage die Fassade angebohrt werden, kann der Vermieter die Zustimmung verweigern.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.