+ Höherer Steuersatz wird auf gesamtes Einkommen angewendet +
Das Finanzamt ermittelt, wie hoch der Steuersatz im Jahr 2009 gewesen wäre, wenn das Kurzarbeitergeld hätte versteuert werden müssen. Auf diese Weise ergibt sich ein höherer Steuersatz, der auch auf das übrige Einkommen angewendet wird. Der Arbeitnehmer in Kurzarbeit befindet sich somit in einer höheren Progressionsstufe und es kann sein, dass 2010 eine Steuernachzahlung ihn zukommt. In der Regel resultieren daraus Nachzahlungen in Höhe von zehn bis 20 Prozent der angefallenen Sozialleistungen. Wer in einem Kalenderjahr nur steuerfreie Leistungen des Staates, also Kurzabeitergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld I bezogen hat, muss davon keine Steuern abführen.
+ Individuelle Steuerberatung kann sinnvoll sein +
Je höher das Einkommen eines Kurzarbeiters ist, desto höher kann seine Steuernachzahlung ausfallen. Insbesondere berufstätige Ehepaare müssen mit Nachforderungen in Höhe von mehreren Hundert Euro rechnen. Weil steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare als ein Steuerpflichtiger gelten, erhöht der Progressionsvorbehalt den Steuersatz für das gesamte zu versteuernde Einkommen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine individuelle Steuerberatung sinnvoll sein kann, um das jeweils steuerlich günstigste Ergebnis zu erreichen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das ausgezahlte Kurzarbeitergeld am Ende des Kalenderjahres der Lohnsteuerkarte oder Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Bei der Steuererklärung wird es in Zeile 25 der Anlage N eingetragen.
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