Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 271863

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Steuern 2012 - der Countdown läuft!

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wer jetzt in puncto Ausgaben die richtigen Entscheidungen trifft, kann im kommenden Jahr Geld sparen. Und das nicht zu knapp! Die Möglichkeiten sind vielfältig, sagen ARAG Experten. So können Arbeitnehmer, Hausbesitzer und Rentner Ausgaben vorziehen, um sie bereits in der nächsten Steuererklärung geltend zu machen. Dazu ist jedoch jetzt eine kurze Bestandsaufnahme erforderlich.

Werbungskosten

Ausgaben für Fahrten zur Arbeit, für Fachliteratur oder für Arbeitsmittel wie Laptops und Aktentaschen sind als so genannte Werbungskosten steuerlich absetzbar. Das Finanzamt erkennt automatisch 1000 Euro an, weil die bisherige Grenze von 920 Euro durch das aktuelle Steuervereinfachungsgesetz rückwirkend zum 1. Januar 2011 steigt. Die entscheidende Frage lautet nun: Liege ich bereits über der Grenze? Wenn ja, sollten Steuerzahler geplante Anschaffungen auf dieses Jahr vorziehen. Dadurch können sie kräftig Steuern sparen, weil sich jeder Euro über der Grenze von 1000 Euro direkt auf die Höhe der zu versteuernden Einkünfte auswirkt.

Werbungskosten für Studenten

Auch Studenten können jetzt Ausgaben vorziehen und so später Geld sparen! Denn 2011 hat der Bundesfinanzhof klar gestellt, dass auch Universitätsgebühren und Ausgaben für Fachbücher als Werbungskosten abziehbar sind. Bislang galten sie als Sonderausgaben. Das hat laut ARAG Experten erhebliche Auswirkungen, denn während Steuerzahler Sonderausgaben nur von Einkünften desselben Jahres abziehen dürfen, können Werbungskosten auch Jahre später noch geltend gemacht werden. Das bedeutet, wenn Jung-Akademiker ins Berufsleben einsteigen und damit erstmals nennenswerte steuerpflichtige Einnahmen erzielen, lassen sich die Werbungskosten aus dem Studentendasein absetzen. (Der Bundestag hat das Urteil des BFH inzwischen ausgehebelt und ein neues Gesetz erlassen, das den Abzug bei Studienkosten rückwirkend verbietet. Das ist rechtsstaatlich allerdings äußerst fraglich. Experten sind deshalb sicher, dass der Fall bald vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Und wenn die Karlsruher Richter die Gesetzesänderung einkassieren, profitieren alle Studenten, die trotzdem eine Steuererklärung eingereicht und so viele Studienkosten wie möglich aufgelistet haben.)

Hausbesitzen

Wer eine Immobilie besitzt, weiß dass eigentlich immer irgendetwas zu renovieren oder reparier ist. Zum Glück können private Auftraggeber 20 Prozent des Arbeitslohns für Handwerker steuerlich geltend machen; maximal 1200 Euro im Jahr. Wer aktuell unter 1200 Euro liegt, hat also noch Spielraum – und sollte noch in diesem Jahr den Handwerker kommen lassen. Handelt es sich um einen größeren Auftrag, können Betroffene den Handwerker zudem bitten, noch in diesem Jahr eine Teilrechnung zu stellen. Wer das Geld vor Silvester überweist, kann die Kosten bereits in der Steuererklärung für 2011 geltend machen, so ARAG Experten. Wenn das Limit hingegen schon überschritten ist, sollten Hausbesitzer die Handwerker bitten, die Rechnung erst im nächsten Jahr zu schicken.

Dienstleistungen

Bei Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt ähnliches wie für die Handwerkerlöhne – also etwa für eine Reinigungsfirma, einen Gärtner und unter Umständen sogar für einen Babysitter. Auftraggeber können 20 Prozent der Aufwendungen, maximal aber 4000 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Damit das Finanzamt die Ausgaben für Handwerker oder Dienstleister anerkennt, müssen Auftraggeber aber eine Rechnung des Anbieters sowie einen Überweisungsbeleg vorlegen. Barzahlungen sind also tabu!

Ausgaben für die Gesundheit

Wer besonders hohe Ausgaben für Ärzte oder andere Gesundheitsleistungen hatte, die die Kasse nicht erstattet, kann zumindest Steuervorteile geltend machen. Krankheitskosten akzeptiert das Finanzamt allerdings nur, wenn sie – gemeinsam mit anderen außergewöhnlichen Belastungen wie etwa Unterhaltszahlungen an Angehörige – ein bestimmtes Limit überschreiten. Wo die Grenze liegt, hängt vom Familienstand und der Höhe der Einkünfte ab. Bei einem alleinstehenden Rentner mit Gesamteinkünften von 40.000 Euro im Jahr hält der Fiskus 2.400 Euro pro Jahr für zumutbar (sechs Prozent der Einkünfte). Nur, was drüber liegt, ist absetzbar. Steuerzahler sollten deshalb prüfen, ob sie das Limit bereits erreicht haben. Wenn ja, macht es Sinn, einen für 2012 geplanten Zahnarzt-Termin, den Kauf einer neuen Brille oder eine Vorsorgeuntersuchung auf dieses Jahr vorzuziehen.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.