Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 124826

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Deutschland http://www.arag.de
Ansprechpartner:in Frau Brigitta Mehring +49 211 9632560
Logo der Firma ARAG SE

Steuern: Großes Sparpotenzial für Rentner

(lifePR) (Düsseldorf, )
In diesen Tagen erwarten viele Ruheständler beunruhigt den Steuerbescheid ihrer Finanzbehörde, denn im großen Stil wurden Überprüfungen zu den steuerlichen Verpflichtungen der Rentner angekündigt. Viele fürchten hohe Nachforderungen. Dabei gibt es für die älteren Steuerzahler zahlreiche Möglichkeiten, Steuern zu sparen. ARAG Experten erklären, wie hoch die Steueranteile ausfallen und wo das Finanzamt ein Auge zudrückt.

Rund drei Viertel der Rentner sind ohnehin steuerbefreit. Neu ist, dass alle Rententräger ab dem 01.10.2009 verpflichtet sind, die Finanzämter über ausgezahlte Renten zu informieren - auch rückwirkend bis 2005 ! Von der Steuer betroffen sind nur diejenigen, die außerordentlich hohe Altersversorgungen und zudem Nebeneinkünfte aus Kapitalerträgen oder Miete erhalten. Zu einer Steuererklärung verpflichtet sind Rentner, deren Gesamtbetrag an Einkünften 7.664 Euro (ab Rentenjahrgang 2009: 7.834 Euro) übersteigt. Für Eheleute gelten die doppelten Beträge. Freibeträge und Ausnahmen helfen den Rentnern außerdem die Steuerabgaben deutlich zu senken.

1. Gesetzliche Rente

Für die gesetzliche Rente gilt der so genannte Besteuerungsanteil. Dieser erhöht sich je nach Jahr des Renteneintritts um jeweils zwei Prozent. Werden für die Rentenjahrgänge bis 2005 nur die Hälfte der Einkünfte besteuert, werden die Rentner des Jahrgangs 2040 bereits zu 100 Prozent mit der Steuer belastet. Dafür steigt jedoch in den kommenden Jahren die Anrechnung für Vorsorgeaufwendungen zur Basisversorgung im Alter - ab 2025 sind die Rentenversicherungsbeiträge und ihnen gleichgestellte Beiträge bis zu den Höchstbeträgen (20.000 / 40.000) steuerfrei.

2. Private Rentenpolicen

Der zusätzliche Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist vor allem für die kommenden Rentner empfehlenswert. Die Rente aus solchen Policen wird - sofern diese pauschal versteuert werden - mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser richtet sich nach dem Alter, in dem es erstmals zur Auszahlung kommt. So muss ein Rentner, der mit 65 Jahren seine private Rente auszahlen lässt, nur 18 Prozent davon versteuern. Eine Auszahlung mit 60 Jahren schlägt hingegen bereits mit einer Belastung von 22 Prozent zu Buche.

3. Beamtenpensionen

Pensionsauszahlungen von Beamten müssen im Alter voll besteuert werden. Allerdings gelten auch hier gestaffelte Versorgungsfreibeträge, die bis 2040 entsprechend der Neuregelung stufenweise verringert werden. Bis 2005 galt ein Freibetrag von 40 Prozent, maximal aber 3.000 Euro. Für den Rentnerjahrgang 2009 beträgt er hingegen nur noch 33, 6 Prozent bei einem Höchstbetrag von 2.520 Euro. 2040 müssen die Pensionen dann ausnahmslos komplett versteuert werden.

4. Werbungskosten

Neben den Grundfreibeträgen lassen sich auch andere Kosten steuerfrei verbuchen. Dazu zählen zum Beispiel die Werbungskosten. Das Finanzamt veranschlagt hierfür einen Pauschalbetrag von 102 Euro. Sollten die Kosten allerdings höher ausfallen, weil zum Beispiel Gewerkschaftsbeiträge und Kontoführungsgebühren gezahlt werden, sollten Rentner diese bei der Steuererklärung aufführen. Als Sonderkosten werden sie steuerlich nicht berücksichtigt, also vom Einkommen abgezogen, so die ARAG Experten.

5. Vorsorgeaufwendungen

Beiträge für private Versicherungen wie Haftpflicht-, Unfall-, oder Krankenversicherungen können Rentner ebenfalls als Sonderausgaben abrechnen. Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen gibt es einen separaten Höchstbetrag in Höhe von 2.400,00 €. Für Steuerpflichtige, die den Krankenversicherungsschutz nur teilweise selber bezahlen müssen (z.B. Arbeiter, Arbeitnehmer, Beamte) beträgt der Höchstbetrag 1.500,00 €. Ab 2010 werden die Abzugsmöglichkeiten für Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge erweitert.

6. Altersentlastungsbetrag

Wer als Rentner zusätzliche Einkünfte durch Miete, Zinserträge oder Arbeitslohn hat, wird vom Finanzamt automatisch mit einem Altersentlastungsbetrag bedacht. Maximal können so für den Rentenjahrgang 2010 Einkünfte mit 32 Prozent oder einem Höchstbetrag von 1.520 Euro steuerfrei verbucht werden. Auch dieser Freibetrag wird bis 2040 stufenweise herabgesetzt, bis er letztlich nicht mehr existiert.

7. Abgeltungssteuer

Wer sich für das Alter noch Geld zurücklegt, zahlt seit diesem Jahr generell 25 Prozent Steuern auf alle Kapitalerträge, die über dem Sparerfreibetrag von 801 Euro liegen. Wer allerdings weniger als 15.000 Euro jährlich zu versteuern hat, zahlt u.U. zuviel an das Amt! Ein Nachweis über die geringeren Beträge bei der Steuererklärung heißt also für manche spürbare Rückzahlungen und somit steuerliche Erleichterung, so die ARAG Experten.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.