Steuern sparen...
Eine gute Nachricht für viele Rentner ist sicherlich die Möglichkeit, bestimmte Einkünfte steuerfrei verbuchen zu können. Hierbei hilft der sogenannte Sparer-Pauschbetrag der dafür sorgt, dass Zinsen und andere Kapitaleinkünfte über 801 Euro hinaus als steuerfrei gelten. Dazu muss allerdings die Voraussetzung erfüllt sein, dass das jährliche Einkommen inklusive Werbungskostenpauschale und Sonderausgaben-Pauschbetrag 8.142 Euro nicht überschreitet. Wer diese Grenze nicht übertritt, der kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen und diese dann der zuständigen Bank vorlegen. Das Kreditinstitut kann dann Zinsen und andere Kapitalerträge grundsätzlich steuerfrei auszahlen.
...aber richtig!
Wer hingegen an entscheidender Stelle nicht richtig aufpasst, der vergibt sich nicht nur die Chance auf Steuervorteile, sondern muss gegebenenfalls noch tüchtig draufzahlen! Dann nämlich, wenn trotz Steuerpflicht noch keine Steuererklärung abgegeben wurde. Die Finanzämter haben 2011 viele Rentner angeschrieben und zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert. Notfalls auch rückwirkend bis 2005; seit diesem Zeitpunkt sind nämlich viele Rentner steuerpflichtig und ahnen es noch nicht einmal. Schuld daran ist die Einführung des Alterseinkünftegesetz. Hier lohnt es sich, eine mögliche Steuerpflicht zu überprüfen und, wenn möglich, noch schnell Einkünfte freiwillig anzugeben. Fallen dem Finanzamt selbst unversteuerte Einnahmen auf, werden diese bis ins Jahr 2005 zurückverfolgt. Fein raus sind lediglich diejenigen, die vor 2005 den Ruhestand antraten und bis zu 1.590 Euro monatlich beziehen, alle anderen gelten schnell als steuerpflichtig. Das Ganze hat jedoch auch ein Gutes an sich: wer seine Steuererklärung fristgerecht macht, kann die Steuerlast durch Freibeträge und Pauschalen zumindest noch drücken. Ertappte Steuersünder müssen mit Nachzahlungen, Zinsen und evtl. sogar Strafverfahren rechnen.