Folge:
Die zuständigen Betriebe sollten die zuviel gezahlte Mehrwertsteuer zurückzahlen. In der Praxis erfolgt die Rückerstattung an die Verbraucher meist direkt durch die Wasserversorgungsunternehmen selbst. Manche Wasserversorger haben bereits reagiert und ihren Kunden schnell und unbürokratisch das Geld zurückgezahlt. Betroffene Hauseigentümer sollten daher überprüfen, ob sie für Arbeiten am Trinkwasseranschluss den vollen Mehrwertsteuersatz bezahlt haben und sollten ggf. ihren Wasserversorgungsbetrieb zwecks Rückerstattung kontaktieren.
Tipp:
Nehmen Sie ausdrücklich Bezug auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 08.10.2008 mit dem Aktenzeichen V R 61/03.