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Steuervereinfachungsgesetz 2011

(lifePR) (Düsseldorf, )
Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist beschlossene Sache - allerdings ohne die Möglichkeit der zweijährigen Einkommensteuererklärung. Dies war die Vorraussetzung für eine Zustimmung im Bundesrat. Von den nun endgültig beschlossenen 35 Steuervereinfachungen und Modernisierungen, die größtenteils 2012 in Kraft treten werden, sollen Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen gleichermaßen profitieren. ARAG Experten fassen die wichtigsten Neuerungen zusammen:

Ab sofort!

Bereits für 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro auf 1.000 Euro. Rund 550.000 weitere steuerpflichtige Arbeitsnehmer können sich damit das Belege sammeln sparen.

Ab 2012!

Mit der Steuererklärung für das Jahr 2012 gibt es weitere Neuerungen:

- Betreuungskosten: Ob diese aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt ab 2012 keine Rolle mehr. Eltern können die Kinderbetreuungskosten somit einfacher absetzen. Eine Seite der "Anlage Kind" zur Einkommensteuererklärung fällt durch die Neuregelung weg.
- Kindergeld und Kinderfreibeträge: Es entfällt dann auch die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Eltern bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.
- Entfernungspauschale: Die Vergleichsberechnung wird vereinfacht. Wer für den Arbeitsweg abwechselnd Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.

Auch für Unternehmen ändert sich einiges!

Sie können durch die geplante erleichterte elektronische Rechnungsstellung pro Jahr rund vier Milliarden Euro Bürokratiekosten sparen. Damit fallen im Bereich der Rechnungsstellung etwa die Hälfte der Bürokratiekosten weg. Für die deutsche Wirtschaft wird diese Erleichterung bereits ab 2011 gelten. EU-weit müsste die Regelung bis 2013 umgesetzt werden. Die stärkere Nutzung elektronischer Formulare soll weitere Entlastungen bringen. Außerdem werden im Steuervereinfachungsgesetz bundeseinheitliche Standards für eine zeitnahe Betriebsprüfung festgelegt. Lange Zeiträume zwischen der Entstehung der Steuern und einer Betriebsprüfung sollen so künftig vermieden werden. Dies stellt laut ARAG Experten einen wichtigen Beitrag zur Rechts- und Planungssicherheit dar.

Anlagen

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