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Stromanbieter müssen nicht auf Klagerecht hinweisen

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wenn Stromversorger ihre Preise erhöhen, haben Kunden nach Auskunft von ARAG Experten das Recht, diese Preisänderung gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen und notfalls dagegen zu klagen. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Stromlieferanten ihre Kunden nicht ausdrücklich auf dieses Klagerecht hinweisen müssen. Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, dass der Durchschnittskunde sehr wohl in der Lage sei, entsprechende Klauseln im Vertrag richtig zu lesen und sein Klagerecht zu erkennen (BGH, Az.: VIII ZR 360/14). Gleichzeitig weisen die ARAG Experten aber auch auf eine Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber Stromlieferanten hin: Denn die müssen ihren Kunden auch bei Preisaufschlägen wegen höherer Steuern oder Abgaben ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Ansonsten können Kunden rückwirkend für drei Jahre ihr Geld aus den Preiserhöhungen zurückverlangen (LG Düsseldorf, Az.: 14d O 4/15).

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