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Tacho-Manipulation: Darauf sollten Sie achten

ARAG Experten geben Tipps für den Erwerb eines Gebrauchtwagens

(lifePR) (Düsseldorf, )
Gebrauchtwagenhändler haben in puncto Glaubwürdigkeit nicht den allerbesten Ruf. Ob dieses alte Vorurteil gerechtfertigt ist, sei dahingestellt. Tatsache ist, dass an vielen zum Verkauf stehenden Gebrauchtwagen der Kilometerstand geschönt ist. Die Polizei schätzt, dass der Kilometerstand bei rund 30 Prozent der Gebrauchtwagen, die in Deutschland jährlich den Besitzer wechseln, manipuliert wurde. ARAG Experten sagen, worauf Sie beim Kauf eines Gebrauchten achten sollten.

Tacho-Manipulation ist kinderleicht
Zu Großvaters Zeiten benötigte man noch eine Bohrmaschine, um die Kilometerwalze des Tachometers zurückzudrehen. Die analoge Kilometerwalze hat aber längst digitaler Technik Platz gemacht. Darum haben auch die Trickser aufgerüstet. Mit Spezial-Software kann der Kilometerstand an fast jedem Fahrzeugtyp beliebig verstellt werden. Das ist zwar seit 2005 in jedweder Art und Weise verboten; aber man muss den Betrug erst einmal bemerken und beweisen. Vor 2005 war das Zurückstellen von Kilometerständen nur dann verboten, wenn eine betrügerische Absicht dahinter steckte. Das allerdings war noch schwerer nachzuweisen.

Wie können Sie sich schützen?
Wenn die Schätzungen der Polizei und des TÜV stimmen, wechseln jährlich 1,8 Millionen Fahrzeuge mit manipuliertem Kilometerstand den Besitzer. Der Schaden wird auf durchschnittlich 3.000 Euro pro Auto geschätzt – insgesamt wären das rund sechs Milliarden Euro! Wer einen Gebrauchtwagen kaufen will, sollte also Vorsicht walten lassen.

ARAG Experten sagen, wie:
  • Nehmen Sie den Wagen gründlich in Augenschein! Abgefahrene Reifen, ein abgegriffenes Lenkrad und zerschlissene Sitze passen nicht zu einem geringen Kilometerstand.
  • Prüfen Sie das Serviceheft des Pkw auf Plausibilität. Aber Achtung! Gewitzte Betrüger kaufen ein Blanko-Scheckheft und lassen sich Stempel anfertigen. Zur Kontrolle sollten Sie daher obendrein bei der zuständigen Werkstatt nachfragen.
  • Werkstätten notieren auf dem Service-Zettel das Datum des letzten Ölwechsels und die Laufleistung. Zeigt der Tacho eine niedrigere Zahl an als der Service-Zettel, ist ganz bestimmt etwas faul.
  • Ist der Verkäufer nicht der Vorbesitzer, sondern ein Händler? Dann unbedingt den Vorbesitzer anrufen – der steht im Fahrzeugbrief. Lassen Sie sich von ihm die Laufleistung nennen, mit der er den Wagen abgegeben hat.
  • In den TÜV-Berichten finden Sie ebenfalls immer Datum und Laufleistung.
  • Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte den Gebrauchtwagen beim Fachmann auf Herz und Nieren prüfen zu lassen – TÜV und Dekra bieten einen solchen Dienst für 50 bis 100 Euro an.
  • Für spätere Ansprüche verlassen Sie sich beim Kaufvertrag nicht auf Angaben wie "Kilometerstand laut Tacho" oder „Kilometerstand abgelesen“. Bestehen Sie auf Angabe der „tatsächlichen Laufleistung“ im Kaufvertrag.
Mit Technik oder Datenbank gegen Tacho-Betrug?
Der größte deutsche Automobilclub fordert von der Autoindustrie, die Tachomanipulation durch Werkstätten, Autohändler und andere auf technischem Wege zu verhindern. Kritiker meinen jedoch, das würde lediglich zu einem Wettrüsten führen: Immer sicherere Tachos führen zu immer trickreicheren Manipulationen. Eine andere Sicherung wäre die Datenbanklösung, bei der zu jedem Auto unveränderbare Kilometerstände dokumentiert werden. Auch wenn es in Deutschland noch keine gesetzlich verpflichtende Datenbanklösung gibt, können Autofahrer doch auf freiwilliger Basis eine Kilometerstandshistorie ihres Fahrzeugs anlegen. Das schafft beim späteren Verkauf des Autos Vertrauen gegenüber potenziellen Käufern und hilft dabei, einen guten Verkaufspreis zu erzielen. Lösungen dafür finden Sie im Internet.

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

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