Was ist Spoofing?
Spoofing ist ein englischer Begriff und bedeutet etwa Manipulation oder Verschleierung. Beim sogenannten Call-ID-Spoofing handelt es sich um eine bekannte Form der Telefonabzocke. Dabei lassen Unbekannte eine falsche Nummer auf dem Display des Angerufenen erscheinen. Oft bedienen sich die Betrüger der Nummern seriöser Organisationen und täuschen damit eine organisatorische Nähe zu offiziellen Stellen vor. Opfer waren auch schon das Amts- und Landgericht Bonn, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Bundesagentur für Finanzdienstleistungen (BaFin) und die Polizei. Die Telefonabzocker bleiben auf diese Weise unbekannt.
Anruf von 110?
Seit kurzem sind vermehrt betrügerische Anrufe mit Polizeidienstnummern verzeichnet worden. Oft wurde auf dem Display die bekannteste Nummer der Polizei – der Notruf 110 – angezeigt. Offensichtlich sollen die Angerufenen so zusätzlich von der Dringlichkeit des Anrufes überzeugt werden. Die Ordnungshüter haben in diesem Zusammenhand jedoch klargestellt: Bei einem Anruf der echten Polizei ist nie die Notruf-Nummer im Display zu sehen!
Was steckt dahinter?
Der Hintergrund für die Betrugsmasche ist der Polizei ganz klar. Die kriminellen Anrufer wollen auf diese Weise an die Kontodaten der Angerufenen kommen. Unbekannte haben so zum Beispiel mehrere Privatpersonen angerufen und in Telefongesprächen Gewinnspiele verkauft oder die Rückzahlung angeblicher Internet-Spielschulden gefordert. Die bekannte Telefonnummer im Display lässt den Anruf seriös erscheinen. In den neueren Fällen mit Anrufern, die vorgeben, Polizisten zu sein, ist es nun ganz ähnlich.
Warum ist das möglich?
Stellt sich die Frage, warum so ein Klau der Call-ID, also der Telefonnummer, überhaupt technisch möglich ist. ARAG Experten erläutern, dass es auch legale Formen von Call-ID-Spoofing gibt. Ein Beispiel ist ein Sekretariatsservice, der mit entsprechenden Anrufen beauftragt wird. Dazu muss allerdings ein Nutzungsrecht über die jeweilige Nummer vorliegen. Liegt dieses nicht vor und wird somit unberechtigt von diesem Verfahren Gebrauch gemacht, liegt ein Verstoß gegen § 66k des Telekommunikationsgesetzes vor. Diese Verstöße will die Bundesnetzagentur nun verstärkt mit Bußgeldern ahnden.
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