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Telekom: Bezahlen Sie noch für Bundespost-Telefone?

ARAG Experten zu Uralt-Miettelefonen von der Bundespost

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ein genauer Blick auf die monatliche Telefonrechnung der Telekom kann sich durchaus lohnen. Erscheinen dort Posten wie "Actron B" oder "Dallas"? Dann zahlen Sie tatsächlich noch immer Miete für Bundespost-Festnetztelefone aus den 1980er oder 1990er Jahren. Geld, das Sie ohne Weiteres auch nutzbringender ausgeben können, finden ARAG Experten.

Telekom rechnet die Miettelefone weiterhin ab

Die auf den Telekom-Rechnungen aufgeführten Leistungen sind nicht wirklich hoch. So wurde beispielsweise für „Actron B" ein Betrag von 2,51 Euro monatlich in Rechnung gestellt. Für „Dallas" soll 3,74 Euro bezahlt werden. Bei beiden Geräten handelt es sich um gegenüber dem im Vertrag inkludierten Standard-Modell besser ausgestattete Festnetz-Telefone, die die Deutsche Bundespost seinerzeit gegen einen monatlichen Aufpreis an ihre Kunden verliehen hat. Mit der Privatisierung der Deutschen Bundespost übernahm die Telekom die Miettelefone und rechnet diese auch heute noch ab. Festnetzkunden können seither nicht nur beim Rechtsnachfolger der Bundespost, sondern auch von anderen Herstellern viel aktuellere und schickere Festnetztelefone kaufen. Viele Telekom-Kunden haben das sicherlich auch schon getan. Sie zahlen die monatliche Miete für die alten Fernsprechtisch- oder Fernsprechwandapparate völlig umsonst.

Kurz nachgerechnet
Hoffentlich gefäll-Telefone? t Ihnen Ihr Uralt-Telefon. Denn finanziell hat sich das Mieten der antiken Schätzchen nicht gelohnt: 30,12 bzw. 44,88 Euro kosten „Actron B“ bzw. „Dallas“ pro Jahr. 1.346,40 Euro hat ein Kunde über 30 Jahre für das „Dallas" bezahlt; für das etwas modernere „Actron B“ aus den 1990er Jahren entsprechend weniger. Auf jeden Fall aber genug, um mehrere topaktuelle Telefonanlagen zu erstehen.

Rechnung prüfen und kündigen
Betroffene Telekomkunden sollten schnellstmöglich mit der Telekom Kontakt aufnehmen und die nicht mehr benötigten Miettelefone kündigen. Zu Zeiten der Deutschen Bundespost war der Kunde in der Regel dazu verpflichtet, das gemietete Telefon bei Nichtnutzung zurückzugeben. Wer jetzt kündigt, kann den Mietapparat wahrscheinlich weiternutzen, denn in der Regel besteht die Telekom nicht auf einer Rückgabe. Die alten Miettelefone sind abgezahlt und technisch überholt. Sollte die Telekom die Antiquitäten trotzdem zurückverlangen,
können Sie im Elektrik-Fachhandel für wenig Geld ein eigenes Telefon kaufen, so ARAG Experten.

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