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Teures Herbstlaub

(lifePR) (Düsseldorf, )
Herbstlaub auf Fußwegen ist eine Unfallquelle! Sobald es feucht wird, besteht Rutschgefahr. Kommen Passanten zu Fall, weil das Laub nicht rechtzeitig vom Bürgersteig entfernt wurde, können sie Schadenersatz verlangen. Meist übertragen Gemeinden die Pflicht zur Laubbeseitigung an die Eigentümer der betroffenen Grundstücke. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese selbst in dem Haus wohnen oder es vermietet haben. Die Eigentümer wiederum vereinbaren üblicherweise mit ihren Mietern vertraglich, dass diese die Gehwege vom Laub zu befreien haben. Kommen Grundstücksbesitzer ihrer Kehrpflicht nicht nach, müssen sie mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Das gilt auch dann, wenn das Laub von Bäumen stammt, die der Gemeinde gehören ARAG Experten verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg. Hier wurde der Eigentümer per Bescheid zur Beseitigung des Laubs aufgefordert. Das Gericht entschied, dass der Bescheid rechtens war und so musste er auch die Verfahrenskosten tragen. (VG Lüneburg, 34/07).

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