Schadenersatz für Extrakosten, z. B. Hotel oder Verpflegung während der Blockade des Flughafens in Bangkok können demnach nicht gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Bei einer bestehenden Reisewarnung kann allerdings auch der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen. In solchen Fällen erhalten die Urlauber selbstverständlich ihr Geld für ausstehende Leistungen zurück.
Thailand-Urlauber erhalten keinen Schadenersatz
Schadenersatz für Extrakosten, z. B. Hotel oder Verpflegung während der Blockade des Flughafens in Bangkok können demnach nicht gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Bei einer bestehenden Reisewarnung kann allerdings auch der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen. In solchen Fällen erhalten die Urlauber selbstverständlich ihr Geld für ausstehende Leistungen zurück.