Nach Einschätzung der ARAG Experten zu Recht, denn grundsätzlich haben auch Tierärzte eine allgemeine vertragliche Aufklärungs- und Beratungspflicht, wenn die Behandlung besonders risikoreich ist und hohe finanzielle Interessen eine Rolle spielen. Diese Beratung blieb im vorliegenden Fall aus. Zudem bestätigten gerichtliche Sachverständige, dass es auch risikoärmere Behandlungs-Methoden gegeben hätte. Wie hoch die tatsächliche Schadenshöhe nun ist, entscheidet nach Angaben der ARAG Experten, das erstinstanzliche Landgericht (OLG Hamm 13.01.2015, 26 U 95/14).
Tierarzt muss über Risiken aufklären
Nach Einschätzung der ARAG Experten zu Recht, denn grundsätzlich haben auch Tierärzte eine allgemeine vertragliche Aufklärungs- und Beratungspflicht, wenn die Behandlung besonders risikoreich ist und hohe finanzielle Interessen eine Rolle spielen. Diese Beratung blieb im vorliegenden Fall aus. Zudem bestätigten gerichtliche Sachverständige, dass es auch risikoärmere Behandlungs-Methoden gegeben hätte. Wie hoch die tatsächliche Schadenshöhe nun ist, entscheidet nach Angaben der ARAG Experten, das erstinstanzliche Landgericht (OLG Hamm 13.01.2015, 26 U 95/14).