Hunde und andere Tiere sind gut für die Kindesentwicklung
Pädagogen empfehlen in aller Regel die Anschaffung von Haustieren. Die Erziehungsexperten kennen viele positive Aspekte, die das Leben mit einem Haustier mit sich bringt. Auch und gerade für Kinder: Wissenschaftler haben sich mit dem Zusammenhang zwischen Heimtieren und schulischem Leistungs- und Sozialverhalten beschäftigt und herausgefunden, dass zum Beispiel Hunde erwiesenermaßen einen Einfluss auf die Entwicklung von schulrelevanten Kompetenzen haben. Die Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sich die Kinder aktiv mit dem Tier beschäftigen und eine konstante Beziehung zu ihm entwickeln. Dann kann man regelmäßig beobachten, dass diese Kinder in der Schule hohe Kompetenzen zur Entwicklung sozialer Beziehungen haben. Sie sind unter anderem viel geübter darin, die Nuancen nichtsprachlicher Kommunikation zu erkennen und sind in der Lage, diese dann auch im Alltag anzuwenden. Kinder mit einem Hund in der Familie sind stabiler, haben weniger Schulprobleme, agieren bei Streitereien eher schlichtend und zeigen eine große Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung. Sie verfügen über eine größere emotionale Stabilität und das wirkt sich natürlich auch auf die Schulleistungen aus. Kinder, die mit Tieren aufwachsen, haben auch meist ein stabileres Immunsystem und fehlen daher seltener wegen Krankheit in der Schule. Gut geeignet - auch schon für kleinere Kinder - sind aber auch Meerschweinchen, Kaninchen oder Ratten, da diese sehr sozial veranlagt sind und den Kontakt zum Menschen suchen. Hamster dagegen sind weniger geeignet. Sie sind nachtaktiv und damit für ein Kind, das um 20 Uhr schlafen soll, nicht das Richtige.
Haustiere für ältere Menschen
Auch verschenken Erwachsene vielfach zu Weihnachten Hunde, Katzen und Kleintiere, um ältere Mitmenschen damit glücklich zu machen. Tierschützer raten auch in diesem Fall - wie bei jeder Anschaffung eines Tieres - mit allen Beteiligten zu erörtern, ob und welches Tier sinnvoll ist. Die Mitarbeiter aller Tierheime stehen auch gerne beratend zur Verfügung, denn die Anschaffung eines Tieres sollte von Dauer sein und allen Beteiligten, Mensch und Tier, lange Jahre Freude bereiten.
Haustiere zu Weihnachten
Mit großen, leuchtenden Augen entdecken Kinder unter dem Weihnachtsbaum ein kuscheliges Kaninchen, ein kleines Kätzchen oder gar einen süßen Hundewelpen. Doch die Freude vergeht schnell, wenn die mit der Tierhaltung verbundenen Pflichten in den Vordergrund treten. Das Tier kommt in eine ihm fremde Umgebung und muss sich im neuen Heim erst eingewöhnen. Vor allem Hunde und Katzen brauchen vom Betreuer anfänglich viel Geduld und Zeit. Ein Tier ist ein Lebewesen mit einem eigenen Willen und kein Plüschtier! Ein Haustier, das als Geschenk in den Haushalt kommt, sitzt unter Umständen erst einmal vollkommen verängstigt unter dem Tisch, verrichtet vielleicht versehentlich sein Geschäft auf dem kostbaren Teppich und erhält nicht die notwendige und erforderliche Zuneigung, da auch noch andere Geschenke in den Vordergrund rücken. Vor allem in der Weihnachtszeit liegen oftmals die Nerven von Frauchen und Herrchen blank - bei all dem Einkaufsstress, dem Verpacken, dem Vorbereiten. Wenn jetzt noch ein unruhiges Tier seinen Tribut fordert, kann das zu einem nervenaufreibenden Unterfangen werden. Der erste Enthusiasmus währt dann nur sehr kurze Zeit. Die Tiere verschwinden im Tierheim, leiden durch mangelnde Fürsorge oder werden ausgesetzt! Wenn doch ein ernsthafter und vernünftiger Wunsch nach einem tierischen Mitbewohner besteht, raten ARAG Experten dazu, unter dem Weihnachtsbaum einen "Tiergutschein" mit Fachbuch und Tierzubehör zu verschenken. Dann kann in Ruhe nach den trubeligen Feiertagen der tierische Familienzuwachs ins Haus geholt werden.
Tiere aussetzen - kein Kavaliersdelikt!
Schon bald nach Weihnachten oder zu den nächsten Ferien (meist Osterferien) werden jedes Jahr zahllose Haustiere einfach vor Tierheimen oder an abgelegenen Plätzen ausgesetzt. ARAG Experten wiesen darauf hin, dass das Anbinden eines Hundes an einer Autobahnraststätte bzw. vor einem Tierheim oder das Verjagen eines Hundes oder einer Katze eine Ordnungswidrigkeit ist. Dazu zählt auch schon das bewusste Entlaufenlassen eines Tieres, d.h. wenn bewusst eine Situation herbeigeführt wird, die dem Tier das Entlaufen ermöglicht. Dass es sich dabei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, zeigt sich in der Strafandrohung für dieses Verhalten. Nach dem Tierschutzgesetz muss jeder, der ein Tier vorsätzlich oder fahrlässig aussetzt oder zurücklässt, mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro rechnen. Aber nicht nur das bewusste Aussetzen des Tieres, sondern auch ein Haustier über einen längeren Zeitraum allein zu lassen, ist gemäß § 3 Tierschutzgesetz verboten. Wer also seinem Tier z.B. Futter und Wasser hinstellt und dann für zwei Wochen in den Urlaub fährt, ohne dass sich jemand regelmäßig um das Tier kümmert, macht sich strafbar.
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