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Trinkgeld im Ausland - Nette Geste oder Pflicht?

(lifePR) (Düsseldorf, )
Wie viel Trinkgeld ist angemessen? Die Beantwortung dieser Frage fällt manchmal schon hierzulande schwer. Jetzt steht aber die Ferienzeit vor der Tür - da muss sich der ein oder andere Urlauber auch mit den Sitten und Gebräuchen im Ausland auseinandersetzen. Denn in den USA ist der "Tip" von 10 bis 15 Prozent der Bewirtungskosten Pflicht, da die Serviceleistungen im Restaurant nicht inklusive sind. In Asien kommt so eine Zuwendung aber schon fast einer Beleidigung gleich. ARAG Experten sagen, was Touristen wissen sollten.

Im Hotel

Als Faustregel kann gelten: Je weiter nördlich man reist, umso weniger Trinkgeld wird erwartet, je weiter südlich, umso stärker ist die Trinkgeldkultur ausgeprägt. In Hotels richtet sich die Höhe des Trinkgelds aber nicht nur nach dem Urlaubsland, sondern auch nach der Hotelkategorie. In internationalen großen Hotels erwartet der Kofferträger einen Euro je Gepäckstück und das Zimmermädchen fünf Euro je Woche. In weniger luxuriösen Häusern darf es auch weniger sein. Allerdings nehmen Zimmermädchen nicht immer das Trinkgeld an, wenn es nämlich an der "falschen Stelle" im Zimmer liegen gelassen wird. Üblich ist die Praxis, das Trinkgeld auf das Kopfkissen zu legen. Legt man es stattdessen auf den Tisch, ist nicht sicher, ob es sich wirklich um "Tip" handelt oder ob der Gast den Schein einfach nur dort vergessen hat. Doch selbst wenn das Trinkgeld optimal präsentiert wird, ist nicht sicher, ob das Zimmermädchen es auch behalten darf. Weit verbreitet ist die Praxis, dass Trinkgeld abgegeben und in einem großen Topf "für alle" gesammelt wird. Wer ausschließlich "sein" Zimmermädchen belohnen möchte, sollte dies daher persönlich tun. Netter finden die ARAG Experten dieses Vorgehen übrigens auch.

Andere Länder...

- In Japan und China ist Trinkgeld übrigens gänzlich unbekannt und führt zu Verwirrung.

- Die These, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten ebenfalls kein Trinkgeld gegeben wird, ist so nicht zutreffend. Zwar gibt man einem "stolzen" Araber niemals Trinkgeld, aber dort arbeiten in Service und Dienstleistung fast ausschließlich Ausländer aus Südostasien, die auf Trinkgeld angewiesen sind.

- In Italien bezahlt man im Restaurant automatisch "coperto" was so viel wie "Gedeck" bedeutet. Über zusätzliches Trinkgeld freut man sich; wird aber nicht zwingend erwartet. Dieses wird unauffällig beim Gehen auf dem Tisch liegen gelassen. Die Höhe liegt bei höchstens 10 Prozent. In Bars gibt es für den freiwilligen "Tip" kleine Sparschweine oder extra Teller.

- Auch in Spanien lässt man sich das Wechselgeld erst einmal herausgeben und das Trinkgeld anschließend auf dem Tisch liegen. Fünf bis 10 Prozent sind dabei angemessen. Keinesfalls sollte man sich seines Kleingelds entledigen. Das kränkt den Südeuropäer.

- In Frankreich ist Trinkgeld üblich und wird ebenfalls auf dem Tisch liegen gelassen. Keinesfalls drückt man dem Franzosen den Obolus extra in die Hand, das gilt als Herabsetzung und ist sehr unhöflich.

- In Griechenland muss man wissen, dass der gesetzliche Mindestlohn pro Tag 25 Euro beträgt. Dieses bescheidene Einkommen kann der Urlauber leicht durch Trinkgeld aufstocken. Allerdings sollte man nicht gönnerhaft auftreten und mit dem Geld nur so um sich werfen. Etwa 10 Prozent des Rechnungsbetrags sind jedoch das Mindeste.

- In Skandinavien und den Beneluxländern ist die Trinkgeldkultur gering ausgeprägt. In Restaurants, Taxis und Hotels, sofern man nur wenige Nächte dort absteigt, wird kein Trinkgeld erwartet, ist jedoch kein Fauxpas.

Trinkgeld ist kein Schmiergeld

Doch es gibt auch unschöne Erfahrungen mit dem Tip: Der Getränkeservice für All-inclusive-Urlauber auf Kuba lief beispielsweise nur dann annähernd flüssig, wenn das Personal mit Trinkgeld motiviert worden war. So geht's nicht, finden ARAG Experten. Bei All-inclusive-Reisen ist auch das Servieren von Getränken eine bereits mit dem Reisepreis bezahlte Leistung. Touristen, die trotzdem extra zahlen müssen, damit der Service funktioniert, können das als Reisemangel geltend machen. Im Fall der Kuba-Urlauber sprach das Amtsgericht Köln ihnen eine Reisepreisminderung von fünf Prozent zu (AG Köln, Az.: 122 C 171/00).

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