Was ist Starkregen?
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) spricht von Starkregen, wenn in kurzer Zeit große Mengen an Wasser niedergehen. Er spricht Warnungen aus, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, nämlich Regenmengen von 15 bis 25 Liter pro Quadratmeter (l/m²) in einer Stunde oder 20 bis 35 l/m² in sechs Stunden. Eine Unwetterwarnung gilt ab Regenmengen von mehr als 25 l/m² in einer Stunde oder 35 l/m² in sechs Stunden.
Stürmische Reise
Wenn sich eine Autofahrt während Starkregen oder Gewitter nicht vermeiden lässt, raten die ARAG Experten Autofahrern, ihre Fahrweise unbedingt an die Unwetterbedingungen anzupassen. Dazu gehört vor allem, langsamer zu fahren, da sich auf nassen Straßen der Bremsweg verlängert. Aus gleichem Grund sollten Autofahrer mehr Abstand halten. Zudem hilft es für die eigene Sichtbarkeit, auch tagsüber das Licht einzuschalten. Da es bei heftigen Regenfällen vermehrt zu Aquaplaning kommen kann, sollte man plötzliche Lenk- und Bremsmanöver vermeiden. Im schlimmsten Fall verlieren die Reifen durch stehendes Wasser die Bodenhaftung, so dass das Fahrzeug schwer kontrollierbar ist oder sogar ausbricht. Auch Tiefgaragen oder die Fahrt durch überflutete Unterführungen können gefährlich sein. Das Risiko: Spritzwasser könnte den Motor lahmlegen, so dass man steckenbleibt.
Im Schienenverkehr führen Starkregen & Co. immer wieder zu Zugausfällen oder -verspätungen, weil Bäume oder Äste auf die Gleise fallen und die Strecke blockieren. Daher raten die ARAG Experten Zugreisenden, sich im Vorfeld ihrer Reise bei der Bahn zu informieren, ob der Zug wie geplant fährt. Kann die Strecke aufgrund der aktuellen Wetterlage nicht befahren werden, ist die Zugbindung aufgehoben und Passagiere können auch eine andere Zugverbindung zum Zielort wählen. Wer einen Sitzplatz im ausgefallenen Zug reserviert hat, bekommt sein Geld zurück.
Bestens absichern für alle (Regen)fälle
Extreme Wetterlagen haben leider auch immer häufiger Einfluss auf unsere Wohnsituation und können eine Gefahr für Hab und Gut darstellen. Da stellt sich schnell die Frage nach der richtigen Absicherung. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Gebäude und Hausrat nur in Kombination mit einer Elementarversicherung bei einer Überschwemmung nach Starkregen abgesichert ist. Sturmschäden hingegen ersetzt eine Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung. Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt neben dem Ersatz von Einbruch-, Brand- und Leitungswasserschäden auch Schäden am Gebäude selbst, die beispielsweise durch ein abgedecktes Dach entstehen. Alles, was sich in Haus oder Wohnung befindet, ist durch eine Hausratversicherung abgesichert. Für Bruchschäden an Fenster-, Türscheiben und Glasdächern – einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung – benötigt man allerdings eine Glasbruchversicherung.
ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder Hauseigentümer eine solche Versicherung benötigt. Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Region, in der man wohnt. Die Bundesrepublik ist dabei in verschiedene Gefahrenzonen aufgeteilt: In Gebieten, in denen es häufiger stürmt und unwetterartige Regenfälle niedergehen, ist es teurer, sich gegen wetterbedingte Schäden zu versichern. Doch ARAG Experten warnen davor, sich zu früh in Sicherheit zu wiegen, denn gerade im Fall von Starkregen und daraus folgenden Überschwemmungen tritt die Wohngebäudeversicherung nur dann ein, wenn sie die Elementarversicherung beinhaltet.
Warum eine Elementarversicherung wichtig ist
Bei wem beispielsweise der Keller nach einem heftigen Gewitter vollläuft, der hat mit Hausrat- und Wohngebäudeversicherung allein allerdings schlechte Karten. In dem Falle tritt keine der beiden Versicherungen ein. Hier hilft nur eine so genannte zusätzliche Elementarversicherung. Sie sichert Schäden, die über Sturm und Hagel hinausgehen, ab. Gezahlt wird etwa für Schäden durch Starkregen, Blitzschlag, Hochwasser, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung oder Erdbeben. Die Gebäude werden dann beispielsweise trockengelegt. Müssen sie im schlimmsten Fall abgerissen werden, zahlt das die Elementarversicherung ebenso wie den Bau eines gleichwertigen Objekts. Muss man während der Instandsetzungsphase woanders wohnen, kommt die Versicherung dafür auf und auch, wenn Vermietern Mietverluste entstehen. Ein großes Thema ist auch der sogenannte Rückstau. Die Kanalisation kann die Wassermassen nicht abtransportieren und das Wasser sucht sich, wenn keine oder schlechte Vorkehrungen getroffen sind, eigene Wege – im unappetitlichsten Fall ins Haus und quillt aus Toiletten und Waschbecken. Richtet es Schäden an, kommt dafür die Elementarversicherung auf, wenn so genannte Rückstau-Schäden explizit eingeschlossen sind.
Kleine Vorbeuge-Tipps mit großer Wirkung
Wenn die kommunalen Kanäle das Wasser bei starkem Regen nicht mehr aufnehmen, können tiefliegende Hauseingänge, Keller und Souterrainräume volllaufen. Weiterer Ärger dabei: Städte und Gemeinden, die die öffentliche Kanalisation betreiben, haften nicht für die Schäden an privaten Häusern. Um ihr Gebäude und den Inhalt zu schützen, raten die ARAG Experten Eigentümern, die Fenster des Gebäudes zu schließen, da sonst die Versicherung nur eingeschränkt oder womöglich gar nicht zahlt. Kellerfenster sollten nach Möglichkeit wasserfest und drucksicher nachgerüstet werden. Eingangsbereiche von Gebäuden können durch Überdachungen abgesichert werden. Sollte keine Rückstausicherung oder Hebeanlage vorhanden sein, gibt die Stadtentwässerung Auskunft, wo diese am besten eingebaut werden können. Ein Sanitärfachbetrieb ist hierfür der richtige Ansprechpartner. Ganz einfach lässt sich beispielsweise im Siphon von Kellerwaschbecken eine Rückstausicherung einbauen. Wichtig zu wissen ist auch, dass eine Rückstausicherung die Voraussetzung für einen Versicherungsschutz gegen Rückstau in der Elementarversicherung ist. Bei längerer Abwesenheit sollten stets sämtliche Rückstauklappen verriegelt werden. Gerne vernachlässigt wird der Abfluss am Kellereingang. Hier sollten Eigentümer regelmäßig prüfen, ob er frei ist und schnell Wasser aufnehmen kann. Auch der Gully vor dem Haus ist wichtig. Ist dieser verstopft, muss das dem Stadtentwässerungsbetrieb gemeldet werden. Manche Städte und Gemeinden haben dafür Mängelmelder im Internet. Zudem sollten Chemikalien und andere gefährliche Stoffe sowie technische Geräte wassersicher gelagert werden.
So reagieren Mieter richtig
Steht der Keller unter Wasser, raten die ARAG Experten dringend, zunächst den Schaden zu mindern. Also: Gegenstände rausholen, umlagern und trocknen lassen. Hab und Gut sichern, wenn noch eine erhöhte Luftfeuchtigkeit in dem Raum herrscht. Dann sollte der Vermieter informiert werden. Sind Gemeinschaftsräume wie die Waschküche betroffen, muss der Vermieter ebenfalls unverzüglich kontaktiert werden. Ist er nicht erreichbar oder unternimmt er nichts, sollte die Feuerwehr gerufen werden, damit sie das Wasser abpumpt.
Sind Möbel oder im Keller gelagerte Gegenstände beschädigt, übernimmt den Schaden die Hausratversicherung, sofern sie eine Elementarversicherung beinhaltet. Wurden Wohnung oder Keller durch einen Kanalrückstau überschwemmt, weil der Vermieter das Rückstauventil nicht ausreichend hat warten lassen, können Mieter Schadensersatz von ihm verlangen. Das gilt auch, wenn sich Wasser durch die Toilette hochdrückt. Denn nach Auskunft der ARAG Experten ist der Vermieter für den reibungslosen Einsatz von Pumpen- und Hebeanlagen verantwortlich. Möglicherweise kommt sogar eine Mietminderung in Betracht, wenn Keller und Wohnung nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können. Die Höhe der Miete, die Mieter vorübergehend einbehalten dürfen, hängt vom Einzelfall ab.
Übrigens: Im Notfall muss der Arbeitgeber betroffene Mieter freistellen. Sie dürfen zu Hause bleiben, um bei der Beseitigung von Schäden durch Starkregen an der eigenen Wohnung oder im Keller beizutragen. Das gilt leider nicht für Nachbarschaftshilfe. Eventuell müssen Arbeitnehmer die Zeit jedoch nacharbeiten oder unbezahlten Urlaub nehmen.
So zahlt der Fiskus beim Wasserschaden mit
Wer Wasserschäden oder auch Sturmschäden in Haus oder Garten beseitigen muss, kann nach Auskunft der ARAG Experten Kosten für Dienstleister bis zu einem gewissen Betrag von der Steuer absetzen. Erstattet wird, was in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen fällt. Das sind alle Dienstleistungen, die man auch ohne Dienstleister selbst im Haushalt erledigen könnte. Im Fall von Wasserschäden kann das z. B. die Reinigungskraft sein, die die Wohnung von innen säubert, oder der Gärtner, der den überschwemmten Garten wieder in Ordnung bringt. Außerdem können die Arbeitsstunden des beauftragten Handwerkers beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Fazit
Abschließend weisen ARAG Experten darauf hin, dass Schäden so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden müssen. Um Folgeschäden zu vermeiden, sind notdürftige Reparaturen zwar erlaubt, bevor der Gutachter der Versicherung da war. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten vor der Reparatur aber Fotos von der Schadenstelle gemacht werden.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungen/hausrat/wohngebaeudeversicherung/starkregen/