Das Finden eines Parkplatzes erweist sich gerade in viel befahrenen Straßen häufig als schwierig. Ist dann einer entdeckt, so muss gewartet werden, bis der Verkehr nachgelassen hat und die Tür geöffnet werden kann. Wenn es dann endlich zum Ausstiegsprozess kommt, sollte sich der gestresste Fahrer nicht zu früh freuen. Denn seelenruhig aussteigen und alle Utensilien zusammenpacken, die noch benötigt werden, ist eigentlich nicht möglich. Zumindest nicht von der Straßenseite aus. Geschieht nämlich ein Unfall in unmittlebaren Zusammenhang mit dem Aussteigen, wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass der Parker seine Sorgfaltspflicht gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern verletzt habe, wissen ARAG Experten. Demnach sollte immer darauf geachtet werden, straßenseitige Türen schnellstmöglich zu schließen (Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 199/06).
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