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Überfall im Homeoffice

(lifePR) (Düsseldorf, )
Ein Überfall auf einen Beschäftigten mit Büro im eigenen Haus ist nur dann ein Arbeitsunfall, wenn ein Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit besteht. Im verhandelten Fall arbeitete der Mitarbeiter einer Bausparkasse in einem Home Office im eigenen Wohnhaus in Dresden. Im März 2007 öffnete er auf ein Läuten die Hauseingangstür und wurde sofort von zwei Männern mit einer Pistole bedroht und im Schlafzimmer schossen ihn die Täter in beide Kniegelenke. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen gab das Opfer an, bei dem Überfall sei es um Streitereien im Zusammenhang mit Fördermittelzusagen von einer Million Euro an einen Verein gegangen. Für den Verein war er privat als Berater tätig. Die Berufsgenossenschaft lehnte den Antrag auf Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall ab. Zu Recht, da die Motive der Täter am ehesten auf die private Tätigkeit des Opfers als Berater für einen Verein zurückzuführen. Unerheblich war, dass der Überfall zufällig zum Zeitpunkt seiner Tätigkeit als Versicherungsangestellter erfolgt ist, so die ARAG Experten (SG Dresden, Az.: S 5 U 293/12).

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