Die auf Weihnachtsbäume erhobenen Umsatzsteuersätze sind so artenreich wie die Nadelbäume selbst. Dabei spielt die Frage „Fichte oder Edeltanne“ eher eine untergeordnete Rolle. Laut ARAG Experten erhebt der Fiskus 19 Prozent auf künstliche Weihnachtsbäume und lediglich sieben Prozent auf natürlich gewachsene Nadelgehölze. Diese einfache und nachvollziehbare Steuerregel gilt allerdings auch nur, wenn der Baum von einem Gewerbetreibenden, also etwa im Baumarkt gekauft wurde oder bei einem Landwirt mit einer wirksamen Optionserklärung gemäß § 24 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Wurde der Baum allerdings von einem Landwirt ohne Optionserklärung im Wald gezogen und gefällt, zahlt der Verbraucher 5,5 Prozent Umsatzsteuer. Ist der Baum vom Bauern dagegen in einer Sonderkultur oder Schonung großgezogen worden, ergibt sich ein Steuersatz von 10,7 Prozent. In Fällen, in denen Weihnachtsbäume gebraucht gekauft oder weiterveräußert oder ins Ausland verkauft oder aus dem Ausland eingeführt oder von einer gemeinnützigen Organisation veräußert wurden, ergeben sich zahlreiche Sonder-, Zusatz- und Ausnahmeregelungen, auf die die ARAG Experten aus Platzgründen an dieser Stelle leider nicht eingehen können. Die ARAG Experten wünschen Ihnen trotzdem ein besinnliches Weihnachtsfest!
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