Das zuständige Verwaltungsgericht verwies auf die «gefestigte Rechtsprechung» in solchen Fällen. Entsprechend hatte zuvor das Landesamt für Finanzen die Ansprüche abgelehnt: Was üblicherweise auf dem Klo erledigt werde, sei «nicht dienstlicher, sondern privatwirtschaftlicher Natur», erläutern ARAG Experten die Entscheidung (VG München, Az.: M 12 K 13.1024).
Unfall auf dem Klo
Das zuständige Verwaltungsgericht verwies auf die «gefestigte Rechtsprechung» in solchen Fällen. Entsprechend hatte zuvor das Landesamt für Finanzen die Ansprüche abgelehnt: Was üblicherweise auf dem Klo erledigt werde, sei «nicht dienstlicher, sondern privatwirtschaftlicher Natur», erläutern ARAG Experten die Entscheidung (VG München, Az.: M 12 K 13.1024).