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Unfall oder Bagatelle

Wann lohnt es sich, einen Blechschaden aus eigener Tasche zu regulieren?

(lifePR) (Düsseldorf, )
Der Verkehr auf Deutschlands Straßen wird immer dichter und unübersichtlicher. Schnell ist da ein Kotflügel oder eine Stoßstange mit einer ordentlichen Beule verziert. Nicht gerade schön, aber immerhin - den Insassen ist nichts passiert. Nun sorgen sich viele Autofahrer allerdings um ihren Schadenfreiheitsrabatt. Dann kommt schnell der Gedanke, die Regulierung des Schadens beim Unfallgegner selbst zu übernehmen, weil dies wirtschaftlich günstiger sein kann. Wann das der Fall ist, wissen ARAG Experten.

Wann lohnt sich die Regulierung aus der eigenen Tasche?

Als Faustregel für die Schadenhöhe, bis zu der sich der Griff in die eigene Tasche lohnt, hat sich der Grenzwert von rund 1.000 Euro herumgesprochen. Dies ist aber nur ein grober Anhaltspunkt, denn es hängt u.a. auch von Ihrem Schadenfreiheitsrabatt und der Versicherung ab. Es ist nicht immer einfach die Schadenhöhe abzuschätzen. Oft ist unsere Polizei überlastet; die Beamten kommen bei leichteren Unfällen ohne Personenschaden immer seltener zum Unfallort, um den Blechschaden aufzunehmen. So bleibt es oft dem Laien überlassen, den tatsächlichen Schaden per Augenschein richtig einzuschätzen. Dies ist aber sogar für Profis oft problematisch. Insbesondere bei modernen Autos, die immer aufwendiger ausgestattet sind, sind schnell Irrtümer über die Schadenhöhe möglich, die dann unangenehm ins Geld gehen können. Die Entscheidung, ob man einen Schaden selbst bezahlt oder die Versicherung zur Regulierung hinzuzieht, ist also oft schwieriger als gedacht.

So hilft Ihnen der Europäische Unfallbericht

Gut gerüstet in einem solchen Fall ist allerdings, wer einen europäischen Unfallbericht im Fahrzeug mit sich führt. Denn wenn dieses Formular vollständig ausgefüllt wird, können die Unfallbeteiligten davon ausgehen, dass alle für eine Schadenregulierung erforderlichen Fakten festgestellt sind. Mit der Unterzeichnung dieses Berichtbogens gibt übrigens niemand ein Schuldbekenntnis ab - zumindest nicht bei Verkehrsunfällen in Deutschland, so ARAG Experten.

Was die Beitragsgegenüberstellung aussagt

Doch damit ist noch nicht die Frage beantwortet, bezahle ich den von mir verursachten Schaden des Unfallgegners besser selbst oder überlasse ich dies meinem Versicherer. Einige Kfz-Versicherungen bieten ihren Kunden inzwischen einen Ausweg aus diesem Dilemma an: Sie übernehmen zunächst die Bearbeitung eines ihr gemeldeten Schadens. Fallen für dessen Behebung nicht mehr als 1.000 Euro an, übermittelt der Versicherer seinem Kunden eine sogenannte Beitragsgegenüberstellung. Darin wird dem Versicherten für einen Zeitraum von drei Jahren die Entwicklung seiner Beiträge dargestellt - je nachdem ob er den Schaden selbst bezahlt und so eine Rückstufung seiner Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) vermeidet, oder wenn seine Kfz-Versicherung den Schaden reguliert und sich die SF-Klasse ändert und die Versicherungsbeiträge erhöhen. Dem Versicherten, der den Unfall verursacht hat, bleibt danach in der Regel ein Jahr Zeit, sich zu entscheiden, ob er für die Beseitigung der Unfallschäden selbst aufkommen will oder nicht.

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