- Sie arbeiten als Arzt, Hebamme, in der Krankenpflege oder als Apothekenleiter ohne weitere angestellte Apotheker.
- Sie können glaubhaft machen, dass Ihnen die Fürsorge für Ihre Familie die Ausübung des Schöffenamtes in besonderem Maße erschwert.
- Sie sind 65 Jahre oder älter.
- Das Schöffenamt stellt für Sie eine besondere Härte dar, weil durch die Ausübung Ihre wirtschaftliche Lebensgrundlage bedroht würde.