Obwohl ihn selbst keine direkte Schuld traf, wurde ein Motorradfahrer, der mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidierte, mit in die Verantwortung genommen. Und zwar, weil er vor dem Zusammenprall bei unklarer Verkehrslage überholt hatte, erklären ARAG Experten. Denn an einer grünwerdenden Ampel ergriff der Biker die Chance, die sich vor ihm befindlichen Autos zu überholen und fuhr letztendlich als erster Richtung Kreuzung. Da ein anderer Verkehrsteilnehmer auf der gegenüberliegenden Seite nicht mit dem plötzlichen Auftauchen des Zweiradfahrers rechnete, sondern dachte, vor den nahenden Autos noch schnell drehen zu können, beging er ein verbotenes Wendemanöver. Dabei krachten die Parteien zusammen, der Motorradfahrer verletzte sich und verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld. Per Gerichtsentscheidung wurden ihm letztendlich nur 75 Prozent der veranschlagten Summe zugesprochen. Obgleich das Wendemanöver den Unfall hervorgerufen hat, ergibt sich aus dem riskanten Überholen eine Mitschuld (AG München, Az.: 345 C 27884/05).
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