Mit Hund, Katze, Frettchen innerhalb der EU verreisen
Für diese drei Artgenossen und weitere Heimtieren ist seit Juli 2004 bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ein europäischer Heimtierpass vorgeschrieben, den der Haustierarzt ausstellt. Wie bei den bis dahin verwendeten Impfpässen, werden in dieses Dokument die Daten des Besitzers sowie des Tieres eingetragen. Zudem enthält er Angaben zu Impfungen, tierärztlichen Untersuchungen, Wurmkuren sowie Behandlungen gegen Zecken. Neu ist seit 2011 die Pflicht der eindeutigen Kennzeichnung des Tieres per Mikrochip, auf den der Pass ausgestellt ist. Die einst gängige Tätowierung der Tiere ist nach Auskunft der ARAG Experten seit 2011 für Neukennzeichnungen innerhalb der EU nicht mehr zulässig. Die Chip-Kennzeichnung erfolgt durch die Implantation eines etwa Reiskorn großen Transponders (ISO-Norm 11784). ARAG Experten weisen jedoch darauf hin, dass, falls der Chip nicht dieser Norm entspricht, der Halter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung stellen muss.
Spezialfall Tollwutimpfung
Zudem benötigen Tierbesitzer bei Reisen ins Ausland eine obligatorisch vorgeschriebene, aktuelle Tollwutimpfung, die als Wiederholungsimpfung in der Regel drei Jahre gültig ist. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Reisebeginn ausgeführt worden sein. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wie die ARAG Experten betonen: In einigen europäischen Ländern genügt die einfache Art der Tollwut-Impfung nicht. Wer nach Schweden, Irland, Malta oder ins Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland) reist, benötigt eine so genannte Tollwut-Antikörper-Bestimmung mit positivem Ergebnis. Diese Bestimmung darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung und muss mindestens drei Monate vor Einreise erfolgen, so dass ARAG Experten dazu raten, frühzeitig mit den Reisevorbereitungen zu beginnen.
Wo lauern regionale Gefahren?
Im Mittelmeerraum und in Mitteleuropa müssen Tierhalter mit Infektionen rechnen, die in Deutschland aufgrund des kälteren Klimas nur eine geringe Bedeutung haben. Hier weisen die ARAG Experten auf einen nicht untypischen Befall mit Herzwürmern hin, die durch eine besondere Art der Stechmücke auf das Tier übertragen werden kann. Auch vor Zecken aus diesen Regionen gilt es, Vierbeiner zu schützen, denn sie können Babiose (auch Hundemalaria) und Ehrlichiose (auch Zeckenfieber) übertragen. Hier raten die ARAG Experten dringend zu einer Prophylaxe in Form von speziellen Hundehalsbändern oder Ampullen zum Auftragen auf die Haut. Auch hier gilt: Eine Prophylaxe schützt am sinnvollsten, wenn sie bereits einige Tage vor Abreise begonnen wird.
Umfassende Informationen zu speziellen Einreisevorschriften für Tiere liefert der Tierarzt, das zuständige Veterinärsamt oder auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (http://www.bmel.de/...)